Vor Kreditkarten wird gewarnt…


Wie die „Operatione“ auch immer heißen: In letzter Zeit häufen sich die Meldungen, dass man wieder ZIGTAUSENDE Kinderschänder gefunden hat, gegen die nun mit der vollen Härte des Gesetzes ermittelt wird.

Wie siehts denn nun mit der Wirklichkeit aus?

Regelmäßige Leser vom Lawblog wissen eigentlich schon die Antwort: Beschissen.

Von der vielzitierten Operation Himmel ist eigentlich nicht viel übrig geblieben, die meisten Verfahren sind wegen erwiesener Unschuld eingestellt worden.

Ganz schlimm in dem Zusammenhang aber: 12.000 Hausdurchsuchungen, 12.000 Ermittlungsverfahren wegen einer Straftat, die verdammt noch eins sehr sensibel ist und auch so zu handhaben ist.

Straffällige Pädophile verursachen ein unermessliches Leid. Wer das vielleicht nicht glaubt, möge mal sein Augenmerk nach Österreich richten, wo eine Frau und ihre Kinder langsam leben lernen.

Aber rechtfertigt das, einen ‚Generalverdacht gegen alle Kreditkartenbesitzer auszusprechen?

Ich weiß genau, dass ich mir mit den folgenden Worten den Zorn aller vermeintlichen Kinderschützer zuziehe, die für den Schutz von Kindern (wie auch immer der aussehen mag) über Leichen gehen:

Mit der derzeitigen Handlungsweise der diversen Staatsanwaltschaften, indem man eben alles unter Generalverdacht stellt nur weil man gewisse Merkmale erfüllt, kommt man ganz schnell in eine Grundsatzdiskussion die so nicht geführt werden darf: Was wiegt schwerer: Das Recht eines Kindes auf Strafverfolgung des Quälers, oder aber das Recht des Kreditkartenbesitzers nach Datenschutz.

Das kann man nicht gegeneinander aufrechnen. Vor allem dann nicht, wenn mal eben 12.000 Existenzen mit einem Federstrich bedroht werden. Es gibt andere Möglichkeiten der Ermittlung. Rasterfahndung ist hier das deutlich falsche Mittel der Wahl.

Um es auch mal dem hartnäckigsten Verfechter dieser „Ermittlungsmethoden“ auf die Stirn zu meißeln: Welchen Gefallen tut man einem missbrauchten Kind, wenn man ganze Familien vernichtet?
Jemand, der sich einem solchen Verdacht ausgesetzt sieht, ist in der Regel fertig. Irgendwas bleibt immer hängen und die meisten werden Job, Familie und Freundeskreis komplett verlieren.

Nur um dann einige Monate später festzustellen, dass man ja unschuldig ist.

So funktioniert das nicht, meine Herren Ermittler. Den Kindern wird damit nicht geholfen, indem man ganze Bevölkerungsschichten kriminalisiert. Und den zu Unrecht verdächtigten tut man auch nicht gerade einen Gefallen.

Und peinlich ist es obendrein, wenn eine pompös als „größter Schlag gegen Kinderprostituion“ angekündigte Ermittlungswelle ausgeht wie das Hornberger Schießen, weil von 12.000 Verfahren über 90% fast sofort nach Übergabe an die zuständigen Staatsanwaltschaften wegen erwiesener Unschuld eingestellt werden.
So passiert in der Operation Himmel.

Warum jetzt? Naja, die Operation „Yeti“:
Rasterfahndung, Ermittlungsverfahren, das ganze Spielchen wie bei Himmel. Mit einem kleinen, aber feinen und hochgradig schlampigen Unterschied. Die jetzt verfolgten Straftaten stammten aus einer Zeit, wo Hacker Kreditkartendaten in großem Umfang entwendet hatten.
An wievielen Fingern genau kann man sich jetzt ausrechnen, dass _alle_ Verfahren eingestellt werden, weil nicht mehr nachvollziehbar ist, ob die Transaktionen tatsächlich vom Kreditkarteninhaber veranlaßt wurde oder betrügerisch von einem Hacker?

Und wie, tschuldigung, publicitygeil und klammerbeutelgepudert muß die Staatsanwaltschaft eigentlich sein, um das a) überhaupt noch zu verfolgen und b) an die große Glocke zu hängen?

Die Ermittler alle in Bausch und Bogen strafversetzen. Nach Bayern.

Veröffentlicht am 19. Mai 2008, in Allgemein. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink. Hinterlasse einen Kommentar.

warf folgenden Kuchen auf den Teller