Strike
Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschränkungen für die Weitergabe aus Daten der Vorratsdatenspeicherung erweitert.
Die Daten dürfen nur in folgenden Fällen weitergegeben werden:
dringende Gefahr für die Allgemeinheit oder Gefahr für Leib und Leben einer Person.
Das gilt auch und insbesondere für Verfassungsschutz, BKA und BND.
Schick.
Ich denke mal, dass ist ein mehr als deutlicher Hinweis darauf, dass die Richter diese Vorratsdatenspeicherung als verfassungswidrig ansehen. 🙂
/Tante Edith spricht:
Dem Baden-Württembergischen Innenminister Heribert Rech hat offensichtlich keine Lust auf Verfassung und seine Richter. Denn DEM geht die Vorratsdatenspeicherung noch zu kurz…
Veröffentlicht am 6. Mai 2009, in Allgemein. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink. 3 Kommentare.
Und wieder einmal müssen die beiden Säue „Terrorangst“ und „Pädophilie“ herhalten, um die Verschärfungen zu rechtfertigen, die geradewegs Schäubles feuchten Träumen entsprungen zu sein scheinen. Haben wir eigentlich nur noch Innenminister, die am liebsten direkt die ganze Bevölkerung als potentielle Mörder einlochen lassen wollen?
Wie nennt Hagen Rether das so schön? „Jetzt haben wir nicht nur einen Piloten mit Flugangst sondern auch noch Wespen im Cockpit.“ (Anhören – könnt dir gefallen, wenn du schon Pispers magst.)
Ach ja. *Hand ausstreck* Ich bin die Neue, ich les jetzt öfter mit.
Naja, die Gründe waren nicht hieb- und stichfest, es fehlten noch Urheberrechtsschutz und Glücksspiel *g*
Und wenn man sich die Riege der Innenminister so anguckt:
Schäuble, Schünemann, Rech…jupps, haben wir. 🙂
Willkommen in meinem Motz- und Maulblog mit kreativen Einschüben 😉
Jetzt kommt auch dieses Farbkugelballerspiel dazu: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,623354,00.html. Viel fehlt nicht mehr 😉