Fahrtenbücher
Fahrtenbücher sind dazu da, die privat gefahrenen Kilometer von den dienstlichen zu trennen. Da per Definition Fahrtenbücher daher für Fahrten mit dem Dienstfahrzeug erforderlich sind, ist die Forderung, den Inhalt der Fahrtenbücher öffentlich zu machen, zu billigen.
Denn Dienstwagen werden im öffentlichen Dienst mit Steuergeldern bezahlt. Und die Öffentlichkeit hat ein Recht, zu erfahren, wie die Politik mit genau diesen Steuergeldern umgeht. Denn der Ersatz der Fahrtkosten wird mit Sicherheit keine 100% bei Privatfahrten sein.
Beispiel Ulla Schmidt. Frau Schmidt hat sich den Dienstwagen 5000 Kilometer nachkommen lassen um „dienstliche Belange“ während ihres Urlaubs zu regeln. Sprich, auf einer Gaudiveranstaltung gebauchpinselt zu werden. Dienstlich. Pah.
Natürlich hat sie für die Privatfahrten die Gelder bezahlt. Die Schweinekohle jedoch, die es gekostet hat, die Karre erstmal in den Süden zu kutschieren, nebst Hotelkosten für Fahrer etc.
DAS wurde ja wohl aus Steuergeldern bezahlt.
Beispiel Ursula von der Leyen. Die nur „Vertrauen“ zu den „Bonner Fahrern“ hat und nicht zu den Berlinern. Die daher ganz selbstverständlich zwei Fahrer damit beschäftigt, die morgens von Bonn losfahren, über Hannover nach Berlin fahren und sie also abholen. Abends das ganze Retour.
Zugfahren, was sie am Anfang häufig gemacht hat, war ihr wohl nicht mehr zuzumuten.
Warum sie welche Privatfahrt gemacht hat, geht die Öffentlichkeit, die ihr diesen Luxus spendiert, sehr wohl etwas an.
Und unter diesem Hintergrund muss man die Stellungnahme des Ministeriums für außergewöhnliche Zensurmaßnahmen mal ansehen (und wer google bedienen kann, sollte mal zu Stellungnahmen aus dem Ministerium bezüglich Datenschutz googlen):
Statt des zur Recherche über diesen Fall angeforderten Fahrtenbuchs präsentierte das Ministerium den Stern-Reportern lediglich die Auskunft, dass man es wegen einer „Vielzahl von personenbezogenen Daten“ Dritter nicht herzeigen werde. Weil solch eine Gewichtung von Datenschutzinteressen für eine sonst eher als täterschutzkritisch bekannte Politikerin recht ungewöhnlich erschien, wandte sich das Magazin an die Behörde des [extern] Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), die das Familienministerium darauf hin aufforderte, die „nicht nachvollziehbare“ ablehnende Entscheidung zu überprüfen.
Gegenüber Telepolis meinte man im Familienministerium, dass man dieses Schreiben des BfDI durchaus erhalten habe. Allerdings sah man keine Veranlassung, darauf zu reagieren, weil es sich weder um einen Widerspruch noch um eine Klage gehandelt habe. Aus diesem Grunde sei der Ablehnungsbescheid, der den Reportern auf ihre (unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz gestellte) Anfrage hin zugestellt wurde, auch rechtskräftig geworden. Ein neuer formeller Antrag auf Einsichtnahme liege bisher noch nicht vor – auch nicht für eine zensierte Version des Fahrtenbuchs.
Ohne Kommentar.
Veröffentlicht am 31. Juli 2009, in Allgemein. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink. Hinterlasse einen Kommentar.
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