*facepalm* der Woche
Stellt euch vor, ihr macht Werbung für einen Kaffeevollautomaten und zwar dergestalt, dass ihr die „handelsübliche Filtertüte“ durch den Dreck zieht.
Und dann stellt euch vor, die Filtertüte würde euch wegen Verletzung der Filtertütenwürde verklagen.
Nicht? Abstrus?
Naja, fast….
Veröffentlicht am 11. Dezember 2009, in Allgemein. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink. Hinterlasse einen Kommentar.
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