Gute Nachrichten


Auch die gibts noch in dieser Welt.

Meine erste Reaktion, als ich das gelesen hab:

YESSSSSSSS =)

Worum gings? Noja, ein Polizist hat aufs Maul bekommen, weil er aufgrund der doch exponierten Stellung in einer rechtsradikalen Partei der engen Dienstaufsicht unterstellt wurde und außerdem in den Innendienst versetzt.

Wie das Gericht jetzt festgestellt hat: Kein Mobbing. Das durfte der Dienstherr.

YESSSSSSSSSSSS =)

(Diebisches grinsendes Stimmchen im Hinterkopf: „Ich würd jetzt gerne Mäuschen bei denen spielen. Mit Popcorn, Hängematte und Cola“) 🙂

Veröffentlicht am 29. März 2011, in Allgemein. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink. 19 Kommentare.

  1. Ebenfalls YESSSSS!
    Aber der Link scheint mir trotzdem auf den falschen Bericht zu weisen 😉

  2. Was mich interessiert: Hat schon irgendwer eine Definition für „Besonders enge Dienstaufsicht“ gefunden und könnte diese Info eventuell verlinken? Bisher habe ich nämlich nichts wirklich brauchbares ausser dem oben verlinkten Artikel gefunden…

    Muss ich mir das so vorstellen, dass dem Herren jetzt bei jedem Schritt jemand über die Schulter guckt? Oder läuft das anders?

    *VerwirrtausseinemBartguckt*

    • http://www.lexexakt.de/glossar/dienstaufsicht.php

      Ergibt sich daraus. Die besonders enge Dienstaufsicht ist jetzt nicht sonderlich geregelt soweit ich weiß, es bedeutet im vorliegenden Fall wohl, dass bei allen Entscheidungen, Bürger betreffend, nochmal jemand drüberguckt, ob das Ermessen auch korrekt ausgeübt wurde. Einfach um zu verhindern, dass dieser Beamte die von ihm verabscheuten Minderheiten gängelt.

      Das ist Ermessensspielraum des Dienstherren.

  3. Meine Fresse, ein Bulle als Vorsitzender einer rechtslastigen Bürgerbewegung … und traut sich noch, dagegen zu klagen, dass er „nur Innendienst“ schieben darf! Meiner unausgegorenen Einschätzung nach hätte der Bulle acht- ach, was schreib ich, zehnkantig rausgeworfen werden müssen! Aber Beamte darf man ja nicht …

    Armes Deutschland!

    • ooooh doch, das darf man. Und das passiert auch. Und für Beamte bedeutet das: Er wird nachversichert. Das geht aber nach meinem Wissen nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt – soll heißen: Maximale Nachversicherungszeit 20 Jahre. War er 25 Jahre im Dienst, verliert er für die Alterssicherung 5 Jahre. So wurde es mir erklärt, ob es stimmt, weiß ich nicht wirklich. Aber Verluste gibt es. Und nicht grad wenige. Und da Beamte auch nicht in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben (eigentlich brauchen sie es ja auch nicht), gehen die sofort ohne Umwege in HartzIV.

      Das ist bereits geschehen und wird auch weiterhin durchgezogen: Klaust du silberne Löffel, fliegst du auch als Beamter raus.

      Was das entzückende Kerlchen da angeht: Ich bin hochzufrieden, dass dem jetzt dienstlich so richtig der Arsch gekocht wird. „Besonders enge Dienstaufsicht“ ist nicht fein. 🙂

    • „Meiner unausgegorenen Einschätzung nach hätte der Bulle (…) rausgeworfen werden müssen!“

      Dafür hätte man einen Grund gebraucht, und den hat man nicht. Es gibt bei der Frage, ob die Mitgliedschaft in einer Partei den Rausschmiss zur Folge haben kann, meines Wissens auch nur „ja“ oder „nein“, abhängig von „Partei verboten/nicht verboten“ – nichts dazwischen. Besondere Aufsicht und Versetzung kann man einem Beamten m.W. wesentlich leichter aufs Auge drücken, da bedarf es keiner Verletzung der Dienstpflichten o.ä.

    • „Meine Fresse, ein Bulle als Vorsitzender einer rechtslastigen Bürgerbewegung … “
      Ach, das ist soo selten eigentlich nicht. Selten ist eher, dass ein Dienstherr darauf reagiert.

      An der Stelle des Links wird ja heftigst drüber diskutiert, ob das denn überhaupt gerechtfertig sein kann, die Vereinigung sei ja schließlich nicht verboten. Und wenn sie verfassungsfeindlich wäre, dann wäre sie ja schließlich verboten.
      Das sind natürlich die üblichen Schutzbehauptungen. Verboten sind bei uns die wenigsten Verfassungsfeinde (jeglicher Couleur), das ist auch (m.E. zu Recht) nicht ganz einfach, sie zu verbieten. Trotzdem stehen etliche unter Beobachtung. Dann kann man schon davon ausgehen, dass es zumindest Anhaltspunkte für eine problematische Beziehung zu den Inhalten unserer Verfassung gibt. Dann ist es m.E. auch gerechtferttigt ein Führungsmitglied einer solchen Vereinigung ebenfalls zu beobachten, wenn er als Beamter in einem besonderen Loyalitätsverhältnis zu eben dieser Verfassung steht.

  4. Ich bezweifle, dass ’n Bulle wegen des Diebstahls silberner Löffel gefeuert werden würde! Außer vielleicht die Löffel gehörten seinem Vorgesetzten!
    Allein die Tatsache, dass dieser Polizist unter enge Aufsicht gestellt wurde, kann man schon als Durchbruch werten – so etwas passiert normalerweise nur solchen, die weggemobt werden sollen.
    Aber immerhin haben wir hier einen (guten) Anfang!

    Ich würde es übrigens hier wie Al Bundy sagen:
    SSSSSTTRRRRRIIIIIIKEEEE!

    😀

  5. In diesem Fall ist das ja durchaus erfreulich. Solange das keine Blüten treibt, und ein Beamter der aktiver AKW-Gegner und Demo-Teilnehmer ist und einer Vereinigung angehört, die auch mal Sitzblockaden organisiert mit ähnlichen Maßnahmen zu rechnen hat.
    Als Mitarbeiter eines Umwelt- oder Bauamtes in BW, ist man dann besser nicht einer der Sprecher der S21 Gegner.

    • Ein Beamter, der linksextremen, verfassungsfeindlichen oder -verdächtigen Vereinigungen leitend angehört, darf aber doch wohl mit den gleichen Konsequenzen rechnen wie einer, der rechtsextremen, verfassungsfeindlichen oder -verdächtigen Vereinigungen leitend angehört?

      Als Mitarbeiter eines Umwelt- oder Bauamtes hält man sich besser aus Vereinen und Bürgerinitiativen heraus, deren Thema in das eigene Arbeitsfeld fällt. Da gibt es nämlich eine ganze Menge Stolperfallen im Dienstrecht, die man besser gar nicht erst ausprobiert.
      Ebenso wie man nicht bei Fraport arbeiten sollte, wenn man im Vorstand der BI gegen Fluglärm ist…

      • Wolfram, soviele Linksextreme Vereinigungen gibts hier in Deutschland gar nicht. Die haben nur mehr V-Männer. *g*
        Und letztlich: Verfassungsfeindlich ist Verfassungsfeindlich. Da isses Hupe ob links oder rechts. Extremisten sind eh in jeder Couleur ein echter Schmerz im Gesäss.

        Aber ich höre an der Stelle zum erstenmal, dass jemand aufgrund der Mitgliedschaft in einer RECHTSradikalen Vereinigung Konsequenzen bekommen hat. Linksradikal gibts weitaus öfter hier.

        Aber grundsätzlich sollte jeder sich schon überlegen, ob die Freizeitgestaltung evtl. mit dem Beruf kollidiert. Die Berufe die du da angesagt hast, sind da ganz gute Beispiele, bis auf Fraport. Fraport ist imho ne Privatfirma, keine öffentlich-rechtliche. Und die handeln nicht hoheitlich. 😉

        • Im privatwirtschaftlichen Bereich ist die Sache nicht prinzipiell anders, deshalb hab ich Fraport angeführt: wenn du in deiner Freizeit gegen die Interessen deines Arbeitgebers auf die Barrikaden gehst, dann bringt das Schwierigkeiten.

          • Jupp, der Unterschied liegt trotzdem im hoheitlichen Handeln.
            Ein Polizist, der Anführer einer extremen Partei ist, die auch noch vom Verfassungsschutz beobachtet wird, kann direkt Repressalien ausüben bei denjenigen, die er verabscheut.

            Ein Fraport-Mitarbeiter, der Mitglied bei einer Fluglärm-BI ist, kann das nicht. Der kriegt nur persönlich eins auf die Mütze, wenn er erwischt wird.

            Beide handeln ihren beruflichen Interessen zuwider, aber nur bei einem kann das gravierende Folgen für andere außer ihm selbst haben.

            • Wo sie recht hat sie recht, oder fast 😉

              Zum einen werden mittlerweile auch (fast) hoheitliche Aufgaben zunehmend in die Privatwirtschaft ausgelagert (auch im Sicherheitsbereich) und zum anderen kann ein böswilliger Fraportmitarbeiter, der sich mal richtig über den Flughafen aufregt, schon ziemlich viel gefährlichen Blödsinn anstellen, der dann auch ggf. andere heftig mitbetrifft, aber das fällt dann schon in den Bereich des Strafrechts.

      • Und wenn ich in der Rüstungsindustrie arbeite darf ich nicht für Frieden sein, wenn ich in der Autoindustrie bin, darf ich nicht für Tempolimits sein?
        Genau das ists, ich kann doch nicht jemanden vorschreiben, wie er sich zu engagieren hat, nur aufgrund der Branche in der er arbeitet.
        Das einzige Argument in diesem Fall ist für mich die Ausübung hoheitlicher Gewalt. Und auch da hat darf der Mitarbeiter des Umweltamtes durchaus eine private Meinung haben und die Vertreten.
        Wenn ein Abgeordneter seinen eigenen Geldbeutel vertritt ist das ganz normal. Bei kleineren Lichtern kommt die Dienstaufsicht.
        Ich habe überhaupt kein Verständnis für Mitglieder rechter Vereinigungen. Aber mir ist der Umweltamt Mitarbeiter, der offen gegen ein Bauprojekt vor seiner Haustür spricht, den Fall was sein Ressort angeht aber an einen Kollegen abgibt deutlich lieber als der Stastdiener, der seinen Einfluß nutzt um das ganze unter der Hand abzubiegen.
        So lange keine Repressalien oder Straftaten von einem Beamten kommen, finde ich es heftig ihn wegen seiner Ansichten (egal ob ich die nun gut finde, oder nicht) zu gängeln. Versetzen ist ok, wenn zu erwarten ist, dass seine Ansichten dazu führen, dass er seine Aufgaben nicht richtig wahrnimmt. Aber ihm gleich die Dienstaufsicht auf den Schreibtisch zu stellen finde ich etwas übertrieben. Bei dem rechten Polizisten erscheint das alles richtig. Aber der Grat ist wie immer schmal.

        • Ist er. Aber in dem Fall gerichtsfest auf der richtigen Seite.
          Wenn ich einen Menschen hasse und die Macht habe, dem *richtig* Ärger zu bereiten, dann werde ich diese Macht früher oder später nutzen. Das ist menschlich.

          Und es ist – u.a. ein Gebot der Fürsorgepflicht des Dienstherrn, mich dann bis zu einem gewissen Grad vor mir selbst zu schützen.

          Denn: Stell dir vor, jemand klagt ihn an, sein Amt missbraucht zu haben um Leute zu schurigeln: Mit der engen Dienstaufsicht schützt (!) du ihn auch, denn dann kann er sagen: „Wie hätt ich das tun sollen, ich hab doch…“ genau.

          Und besser enge Dienstaufsicht und Versetzung an einen Posten, wo er keinen Mist bauen kann als hinterher doof gucken, weil der Beamte auf Lebenszeit weg ist, weil man die eigenen Ressentiments nicht im Griff hatte.

          Und ja, das Beamtenrecht ist tatsächlich nach wie vor so Obrigkeitsstaatlich ausgerichtet.

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