Kachelmann – Ende


Freispruch. So wie es aussieht „nur“ 2. Klasse, nicht 1. Klasse, wegen erwiesener Unschuld sondern wegen nicht ausreichender Indizien. Also in dubio pro reo.

Der Freispruch erfolgte meiner Auffassung nach zu Recht, da mag Frau Schwarzer jetzt schäumen wie sie will.

Ein Freispruch erster Klasse wegen erwiesener Unschuld wäre fatal für die Hauptbelastungszeugin gewesen, da diese dann wohl wegen diversester Delikte wie falsche Verdächtigung, Meineides bzw. uneidliche Falschaussage und Freiheitsberaubung (wegen der U-Haft aufgrund ihrer Aussage) vor Gericht gestellt würde und dann für mehrere Jahre Gefängnis zu erwarten hätte.

Ganz ehrlich?

Hätte sie für die Aktion auch voll verdient. Ich bin nach wie vor der Auffassung, dass das eine reine Racheaktion war, um ihn fertigzumachen. Und dazu eine Vergewaltigung vorzutäuschen, also das schlimmste, was einer Frau passieren kann, da es ein direkter Angriff auf das Selbst und die Persönlichkeit eines Menschen ist, ist ein Schlag ins Gesicht jedes wirklich Betroffenen.

So oder so – nach DEM Prozess bleibt ein mehr als schaler Geschmack. Denn jetzt wird sich jede Betroffene mindestens 3x überlegen, ob sie Anzeige erstatten wird, wenn die Gefahr besteht, dass sie so dermaßen ekelerregend durch die Medien gehechelt wird.

Danke allen Prozessbeteiligten dafür. *kotz*

Veröffentlicht am 31. Mai 2011, in Allgemein. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink. 17 Kommentare.

  1. Bin ganz deiner Meinung, aber Freiheitsberaubung würde Ihr nicht zu Last gelegt, dafür Vortäuschung einer Straftat.

    • Wär ich nicht so sicher. Kachelmann war allein aufgrund ihrer Aussage in U-Haft. Und die würde ihr dann als Freiheitsberaubung zur Last gelegt.

      Vortäuschung einer Straftat und uneidliche Falschaussage käme noch hinzu.

  2. Die Verurteilung wegen Freiheitsberaubung in solch einem Fall gibt es natürlich. Und die hätte sie auch verdient.
    Und wie Du schon richtig bemerkt hast: Es ist ein Schlag ins Gesicht für alle, die wirklich betroffen sind.
    Endlich fanden betroffene Menschen den Mut ihre Peiniger anzuzeigen, lernten, sich zu wehren statt stillschweigend zu leiden.
    Und eine Person macht aus Rache und wohl auch aus dem Gedanken heraus, einmal im Rampenlicht zu stehen wieder vieles zunichte.
    Pfui Teufel.

  3. … jede Betroffene, die sich von einem Promi vergewaltigen lassen musste … Herrn Polanski lässt grüßen!

    Wobei, bei dem war´s ja wirklich eine Vergewaltigung …
    http://de.wikipedia.org/wiki/Roman_Pola%C5%84ski#Anklage_wegen_Vergewaltigung_und_Flucht_nach_Europa

  4. Freispruch ist Freispruch – außerdem will die Staatsanwaltschaft ja wohl in Revision gehen.

    Wenn’s eingestellt worden wäre, das wäre zweiter Klasse gewesen.

    😀

  5. Druffgugger

    Abwarten.
    Geltungssüchtiger Jung-Staatsanwalt gegen Promi, Promi vertreten durch streitsüchtigen Verteidiger (obwohl Zweifel säen zum Job des Verteidigers gehört), ob es das jetzt wirklich war?
    Bin mal gespannt ob die Sache in eine zweite Runde geht.
    Nicht zu vergessen die zivilrechtlichen „Nebensachen“, o-o, da lauert auch noch einiges.
    -To be continued-

  6. also ich habe Ja auf diesen Post gewartet, aber ein klitzekleines bisschen überrascht er mich doch (Nein, ich will nicht meckern, hellrot oder dunkelrot bleibt immer rot).
    In meinen Augen war die ganze Nummer eine Katastrophe, weil:
    gehört ein Angeklagter so Früh in diesem Umfang in die Medien ?
    sieht so ein objektives Verfahren aus ?
    war das Gericht wirklich von dem äußeren Tamtam unbeeinflußt ?

    Fakt ist: Wer mist baut soll dafür gradestehen, aber ob hier mist gebaut wurde und wenn ja von wem lässt sich scheinbar leider nicht feststellen und bleibt damit das Geheimnis von Herrn Kachelmann und seiner Ex.
    Ich kann es auch verstehen wenn die Verteidigung nun die Nebenklage ins Visier nehmen sollte, denn der Ruf vom Kachelmann ist nunmal deutlich demoliert, ohne zu wissen ob zu recht oder zu Unrecht.
    Daher gefällt mir dieser Satz an dem ganzen Verfahren (oder sollte mann ver-Fahren schreiben ?) am Besten:
    Richter Seidling: „Wir sind überzeugt, dass wir die juristisch richtige Entscheidung getroffen haben. Befriedigung verspüren wir dadurch jedoch nicht. Wir entlassen den Angeklagten und die Nebenklägerin mit einem möglicherweise nie mehr aus der Welt zu schaffenden Verdacht, ihn als potenziellen Vergewaltiger, sie als potenzielle rachsüchtige Lügnerin. (…)“ (geborgt bei Bxld.de)

    WIe gesagt: die Wahrheit kennen nur die beiden…

    Gruß

    Hightower

    • Ich bin ein Bild-Verweigerer, aber ich gehe mal davon aus, dass die in diesem Fall korrekt zitieren. 😉

      Meiner Meinung nach, konnte nicht anders entschieden werden. Es gab Zweifel an der Beweislage und somit gilt der Grundsatz in dubio pro reo.

      Ich bin mir sicher, dass das Medien-Tam-Tam nicht ohne Folgen war. Ein objektives Urteil ist da schon sehr schwierig, sofern überhaupt jemand objektiv sein kann. Schon das ist bei einem Menschen nahezu auszuschließen. jede noch so kleine Beeinflussung schränkt Objektivität ein.

      Für mich ist es korrekt, dass er einen Freispruch bekommen hat. Ob er wirklich unschuldig, wissen eben nur die beiden.

  7. 2. Klasse? Hm, die Staatsanwalt erwägt doch noch eine Revision. Aber egal: wie du schon sagtest, über REcht entscheiden Richter und nur die beiden wissen, wie es wirklich war.

    Ich vermute auch mal eine Racheaktion. Eine Vergewaltigung kann man trotz allem nicht ausschließen.

  8. kaesewuerfel

    Und ich glaube, dass er sie vergewaltigt hat. Das Gericht musste so entscheiden, würdigte jedoch ganz klar, die Glaubwürdigkeit des Opfers.

    • Ähem, nein. Die Indizien haben sich „abgeschwächt“. Das ist rumgegurke. Letztlich wissen es nur 2 Leute: Kachelmann und seine Ex. Und ich bleib dabei: Es war Rache.

      Das schlimmste an dem Verfahren kann man nicht oft genug wiederholen: Der Kollateralschaden, dass wirklich vergewaltigte Frauen sich jetzt nicht mehr trauen, Anzeige zu erstatten, einfach, weil sie befürchten müssen, ähnlich durchgehechelt zu werden 😦

      • Und genau das darf sich dann für den Fall das es eine Finte war Kachelmanns Ex auf die Fahne schreiben. Ich hoffe nur das sich sich in diesem Fall auch regelmäßig fragt ob es das wert war, demoliert wurden ja beide (siehe die sache mit den lebenslangen zweifeln).

  9. Ich bin auch froh, dass es so ausgegangen ist, wobei, negative Folgen nicht nur für die beiden, sondern auch für die Gesellschaft sind eh klar, egal wie der Richtspruch nun lautete. Jetzt ist es evtl so, dass manche Frau sich nicht mehr traut eine Vergewaltigung anzuzeigen, wäre Kachelmann verurteilt worden, dann hätten sich evtl zu viele Frauen zu schnell getraut zu Anwälten zu rennen, geradezu fahrlässig ein Machtmittel zu missbauchen.
    Im Übrigen könnte ich mir vorstellen, dass nicht einmal die beiden die Wahrheit kennen, im zwischenmenschlichen Bereich liegt so viel Subjektivität, dass wir Menschen oftmals nur wie durch einen Schleier in die Realität blicken können. Mit anderen Worten: beide denken vermutlich, sie liegen richtig und der andere spinnt.

  10. Kachelmann ist prominent, ansonsten hätte es doch nun wirklich keine Sau interessiert. Sein Anwalt genießt Aufmerksamkeit und haut sich mit seinem Mandanten die Tasche voll.
    In Klein Bloggersdorf wird die Sau durch´s Dorf getrieben und auf Niveau der Bild kann sich nun wirklich jeder bewegen. Dann doch lieber Braindump über Fukushima…

  11. Tantchen, noch da? Ist schon so lang still hier …

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