Artikel 1 – wo bleiben die Opfer


Angesichts einer flammenden Mail, die in meinem Postkasten lag – Tenor: „Denkt denn keiner an die Opfer???!!?“ muss ich konstatieren:

Nichts verstanden. Nicht differenziert. Und Pauschalurteile sind gerade bei dem Thema sehr trügerisch.

Wenn ich einem Täter zubillige, dass für ihn die gleichen Rechte UND Pflichten gelten wie für jeden einzelnen von uns – wo spreche ich da den Betroffenen (ich mag das Wort Opfer nicht, da es die Betroffenen in eine hilflose Ecke drängt) Rechte ab? Wenn ich das Folterverbot für richtig halte – wo spreche ich den Betroffenen denn ab, dass sie „Opfer“ sind?

Es ist richtig, dass derzeit das Übergewicht auf den Tätern liegt. Die sollen resozialisiert werden und bekommen entsprechende Auffangmöglichkeiten. Was auch gut und richtig ist, denn so verhindert man neue Taten. Das ist nicht so eingängig zu verstehen, da verhinderte Taten in keiner Statistik auftauchen, nur die nicht verhinderten. Aber wenn durch anständige Resozialisierung auch nur EIN EINZIGER Täter begreift, was er getan hat und es nicht mehr tut – dann hat man unter Umständen sehr viele Betroffene vermieden. Gerade beim sexuellen Missbrauch Minderjähriger kommen häufig auf einen Täter sehr viele Betroffene.

Kann man Magnus Gäfgen zurück in die Gesellschaft resozialisieren?

Derzeit würde ich das verneinen. Der Mann leidet an erheblicher Selbstüberschätzung und genießt offenbar die Aufmerksamkeit der Menschen, sonst würde er nicht immer und immer wieder mit absurden Ideen die Öffentlichkeit suchen (Stichwort „Gäfgen-Stiftung“).

Konsequenz: Nicht rauslassen.

Nur – was ist mit den Betroffenen, die zum Teil hochtraumatisiert sind nach dem, was ihnen widerfahren ist? Was ist mit den Leuten, die nicht mehr wissen, wer oder was sie sind, deren moralischer Unterbau durch Ereignisse, auf die sie keinen Einfluß hatten, völlig zerstört wurde?

Genau hier besteht massiver Nachbesserungsbedarf. Es kann nicht sein, dass Krankenkassen keine oder nur wenige Therapiestunden übernehmen. Es kann auch nicht sein, dass in Strafprozessen immer und immer wieder die Opfer rücksichtslos retraumatisiert werden, weil der Täter nun mal das Recht hat, mit seinem Opfer konfrontiert zu werden. Es kann auch nicht sein, dass gerade in Vergewaltigungsprozessen immer und immer wieder die Opfer als (falschbeschuldigende) Täter dastehen.

Und nein, der Kachelmannprozess ist hier ausdrücklich ausgenommen.

Hier besteht vom Gesetzgeber unendlicher Nachbesserungsbedarf. Da muss was passieren und das schnell. Es wurde in vielen Fällen schon viel zu lange gewartet.

Aber im Gegenzug die Rechte des Täters vor Gericht aufweichen: Nein. Das würde dem Willkürstaat Tür und Tor öffnen. Und wer wissen will, wie so etwas aussehen kann, kann sich ja mal die Videos vom Volksgerichtshof angucken oder auch die Massentodesurteile in China. Todesurteile am Fließband, ohne die Möglichkeit der Revision oder auch nur der Anhörung.

Das kann man nicht wirklich wollen.

Veröffentlicht am 20. August 2011, in Allgemein. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink. 7 Kommentare.

  1. na ja, liebes Tantchen, angesichts dieses „Vorganges“ gleich den Vergleich mit totalitären Systemen anzustellen, scheint mir doch etwas übertrieben.
    M.G. wurde die Folter angedroht, sie wurde nicht ausgeführt.
    Ich stehe auf Deiner Seite, dass das Folterverbot absolut notwendig ist, allerdings muss man auch die ermittelnden Beamten verstehen, die schlichtweg ein Leben retten wollten, punkt um! Angesichts dieser Stresssituation haben sie Recht gebrochen und sind auch zur Verantwortung gezogen worden. Auch die 3000 € tun „dem Staat“ nicht weh, denn sie sind ein vergleichsweise geringer Betrag (und eigentlich – im Sinne des gefühlten Rechtes – eine Farce). Damit wurde M.G. auf m.E. geschickte (oder sollte ich schreiben: weise) Art der Wind aus den Segeln genommen.

  2. Man hätte – wie Tantchen schon schrieb – dem Mann nicht mit Folter drohen dürfen, dann hätte es unter anderem seinen letzten Prozess und auch dieses urteil nicht gegeben.
    Und man kann durchaus Vergleiche anstellen mit totalitären Staaten, denn wenn man einmal anfängt, die Rechte des einzelnen (in diesem Falle: Straftäters) zu beschneiden, dann wird es irgendwann fast zwangsläufig dazu kommen, dass immer mehr Rechte (in diesem Falle: aller) „den Bach runtergehen“.
    Es ist also schade, dass man M.G. die Möglichkeit eröffnet hat, sich zu präsentieren, aber gut, dass er, wenn auch nur in Teilen, Recht bekommen hat, was die Folterandrohung anbetrifft.

  3. @Hajo, ich schliesse mich Joyntsoft an.

    Wo willst du die grenze ziehen, wann und was erlaubt ist?

    Klar, erst sagen wir, bei Kindesvergewaltiger/-Mörder und Folterdrohung, doch wenn wir diesen Schritt gehen, werden wir irgendwann sagen:“Wenn wir das bei denen machen, können wir das doch auch bei andern Mördern machen und wenn wir schon dabei sind, bei Kindesvergewaltiger/-Mörder gleich echte Folter.“ Dann kommt irgendwann Totschlag, Diebe und irgendwann sind wir soweit, dass wir schwere Folter bei _potentiellen_ Raubmordvergewaltigungskopierern erlauben.

    Und jeder sollte inzwischen wissen, dass bei Folter die Leute so manches gestehen, nur damit die Folter aufhört.
    Also hätten wir am Ende ein Haufen unschuldig Bestrafte (u.a. durch Todesstrafe) während die echten Täter frei rum laufen.
    Und weil es gerade so bequem ist, werden alle Leute die das System kritisieren auch einfach mal beschuldigt und gefoltert.

    Man kann also wirklich nur sagen:“Wehret den Anfängen.“

    • @ KojiroAK: nichts anderes habe ich doch geschrieben, ich bin jedoch der Meinung, dass wir alle nur Menschen sind, die ggf. unter Stress nicht so reagieren, wie es sein sollte. Nur dafür möchte ich um Verständnis werben. Dass Ungesetzliches Konsequenzen haben muss (!), ist klar und es ist ja auch so geschehen.
      Oder?

      • Unter Stress nicht so reagieren wie er sollte — jepp, da habe ich volles Verständnis für einen Polizisten, der dem Verdächtigen mit Folter androht. Anschliessend erwarte ich allerdings seine Selbstanzeige deswegen. Wenn er jedoch zu seinen Untergebenen geht und sie beauftragt, den Verdächtigen zu bedrohen, dann stimmt da jenseits aller Stresssituationen mit seiner Auffassung von Polizeiarbeit etwas überhaupt nicht. Und das ist der Punkt, der mir in erster Linie Angst macht.

  4. Lochkartenstanzer

    Man darf Recht nicht brechen, auch wenn man der Meinung ist 100%-ig den Täter zu haben. Was wäre wenn die Polizei dem falschen die Folter angedroht, oder gar ausgeführt häte. Wollte man in dieser Situtation der Verdächtige sein. Tom aus dem Bestatterweblog hat da gerade ein schönes Beispiel (Günther), wie man sehr schnell unter falschen Verdacht geraten kann.

    Wenn man damit anfängt, kommt man sehr schnell zu einem Punkt, an dem ein bloßer Verdacht ausreciht, die Leute zu mißhandeln.

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