Erpressung


Es gibt so eine Sache, die ist richtig gemein. Jemanden zu erpressen. Das heißt, man zwingt jemanden durch irgendetwas, was dem anderen (vermeintlich) wichtig ist, Dinge zu tun, die er nicht tun will oder tun darf.

So die grobe Definition.

Heute im Angebot: Frau Vermieter.

„Ach, Frau Tante, sie sind doch so ein guter Mensch, entschuldigen sie sich doch einfach bei meinem Mann dafür, dass sie sich so benommen haben, dann machen wir die Garagenkündigung auch rückgängig“

Liebe Leute, falls ihr das hier lest:

AM ARSCH DIE WILDSAU. So eine Frechheit hab ich lange nicht erlebt. Wie dreist ist das denn? Was kommt als nächstes? Füsse küssen, damit ich mein Motorrad begucken darf?

Ne, Leute, das *einzige* was ihr noch bekommt, ist eine Kündigung der Wohnung. Und bei Gelegenheit ne Mietkürzung, wenn das dauerhaft wird, dass die Wohnungstemperatur nachts auf 12 Grad absackt.

Veröffentlicht am 30. Januar 2012, in Allgemein. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink. 9 Kommentare.

  1. Hast du schon mit einem Anwalt darüber gesprochen, dass der Vermieter momentan sowas von gegen den Wind pisst?

    1. ein Zettel an der Tür ist kein ordnungsgemäß zugestelltes Dokument, und die Räumungsfrist von 3 Tagen kann er sich sowas von in die Haare schmieren.
    2. Den Vermieter anbetteln, damit er die in der Miete enthaltene Garage wieder öffnet erfüllt für mich den Tatbestand der Nötigung.
    3. Die Zufahrt zu der von dir gemieteten Garage kann er nicht verwehren, da kann er noch so sehr Vermieter sein, jeder Anwalt dürfte diesen Möchtegern-Napoleon in dieser Sache gepflegt zurechtstutzen,

    Ist das jetzt eine neue Schikane, dass Vermieter nachts die Heizung abstellt? In den nächsten Tagen (und womöglich auch Wochen) werden die Temperaturen auf Temperaturen weit unter 0 absinken, und ohne Heizung ists irgendwie *brrrrr*. Lass dir solche Sachen nicht gefallen, und wehr dich, anders lernt der das nie.

  2. nää, bittte Tantchen, tu nichts Unüberlegtes: zuerst den Advokaten befragen, dann die einegen Hormone 😉

  3. Schließe mich den anderen an: Verstehe deine Wut, verstehe, dass du gerne Amok laufen würdest, aber behalte einen kühlen Kopf, geh pennen und morgen zum Mieterverein.
    Alles andere ist kontraproduktiv.

  4. Mieterbund ist (zumindest zur Zeit noch) keine Alternative, da Du ja vermutlich noch kein Mitglied bist. Da gibt’s regelmäßig eine Wartezeit von 3 Monaten nach Beitritt.

    Also besser gleich mal mit Anwalt, falls vorhanden über Rechtsschutzversicherung.

    Und BITTE höflich bleiben. Auch neutral und ohne irgendwelche Drohungen, Vorwürfe etc. kann man darauf hinweisen, dass man sich keiner Handlung bewusst ist, die einer Entschuldigung bedarf.

    Mietminderung muss angekündigt werden mit Gelegenheit den Mangel zu beheben, also auf die zu tiefen Nachttemperaturen hinweisen, Frist zur Behebung setzen (im Falle zu niedriger Temperatur reicht eine kurze, so 2-3 Tage). Mietminderung bei Nichtbehebung des Mangels ankündigen.
    Ich zitiere mal aus http://www.pohritzsch.de/pohritzsch/wohnungen/heizen.html
    „Der Vermieter muss während der Heizperiode dafür sorgen, dass in den vermieteten Räumen eine bestimmte Raumtemperatur erreicht wird. Die Heizperiode erstreckt sich meistens von Mitte September bis Mitte Mai. Die Heizperiode wird dadurch festgelegt, dass zu heizen ist, wenn 3 Tage lang um 21:00 Uhr die Außentemperatur nicht 12°C erreicht.
    Es gibt kein Gesetz, dass bestimmte Raumtemperaturen vorschreibt. Auf Grund Verschiedener Urteile kann man jedoch bei Beheizung folgende Raumtemperaturen zwischen 6:00 und 24:00 Uhr erwarten:
    20°C in Wohnräumen und Küche
    22°C in Bädern
    18°C in Schlafzimmern und Fluren
    zu den übrigen Zeiten überall mindestens 18°C
    Werden diese Raumtemperaturen nicht erreicht, steht Ihnen Mietminderung zu. Bei einem Totalausfall der Heizung werden von den Gerichten bis zu 75% Mietminderung zugestanden. Kontrollmessungen müssen in der Mitte des Raumes 1,5 Meter über dem Boden vorgenommen werden.“
    Auf die Garagenangelegenheit würde ich ebenfalls ganz sachlich hinweisen. Wenn die Garage, ob durch schriftlichen Mietvertrag oder anders Mietgegenstand ist, muss auch jederzeit der Zugang gewährleistet sein, auch darauf hinweisen.

    Und vor allem alles schriftlich, keine mündlichen Diskussionen, die hinterher keiner beweisen kann. In diesem Fall verhärteter Fronten am besten das (leider teure) Einschreiben mit Rückschein)

    Also tief durchatmen und in diesem Falle besser mit dem Kopf als mit dem Bauch reagieren.

    • Ich gebe dir vollkommen Recht, Kall, bis auf eine Sache:
      Nicht jeder Mieterverein hat eine Wartezeit – unserer hier zum Beispiel nicht. Da habe ich zur ersten Beratung (die gleich von einem Anwalt gemacht wurde) den Beitritt unterzeichnet und bezahlt. Mag sein, dass es nicht überall so ist. Daher würde ich mich zuerst informieren, Tantchen. Außer du hast eine gute Rechtsschutzversicherung, dann sofort ab zu einem speziell dafür ausgebildeten Anwalt!

      *hug* Halt die Ohren so steif wie möglich – auch wenn dir das Ganze gewaltig an die Nieren gehen mag! 🙂

    • Wenn ich mich einmischen darf: Auch wenn das Einschreiben/Rückschein mehr zu meinem Lohn beiträgt, möchte ich in solchen Fällen davon abraten, da Einschreiben, die eine Unterschrift des Empfängers erfordern, abgelehnt werden können. Der Weg dahin, dass der Inhalt des Briefs dann doch als zugestellt anerkannt wird (Thema „Kontrollbereich des Empfängers“), ist meistens langwierig.

      Das Einwurfeinschreiben ist meiner Meinung nach hier die bessere Wahl, da dieses einfach gesichert im Briefkasten abgelegt werden kann. Der Postmitarbeiter quittiert dann auf einem internen Beleg die Zustellung und wird dies im Streitfalle vor Gericht auch bezeugen können.

  5. Stimmt schon: erst Anwalt fragen, aber ganz schnell. Und für die Nichtnutzbarkeit deines Moppeds darf der dann schon mal Nutzungsausfall in Rechnung stellen. Das grenzt an Diebstahl, was die da veranstalten (die Absicht der Aneignung ist nicht zu beweisen, aber der Nutzungsentzug ist sowas von eindeutig.) Ne Strafanzeige wegen versuchter Erpressung ist ja auch noch drin.
    Dann gibt der dir auch die Frist an, binnen derer die die Garage freizugeben haben, vorbehaltlich sämtlicher Nutzungsausfallkosten und auch der Anwaltskosten natürlich, und wird die Sache in die Hand nehmen.

  6. Also, der jetzige Ton gefällt mir schon sehr viel besser. Hoffentlich weiß das Netz jetzt noch, wo in Deiner Nähe ein möglichst linker Klassenkämpfer mit RA-Zulassung sitzt, der die Stricher mal so richtig langmacht. Was Du da aufzählst, muss für den doch ne wahre Goldgrube sein. Direkte Gespräche mit den Vermietern sind ab jetzt zu vermeiden, ausgenommen natürlich das freundliche Anbieten einer Wette, wer von Euch wohl als Erster aus dem Haus verschwindet. Die sind doch schon älter, oder? 😀

warf folgenden Kuchen auf den Teller