Jeder Tag ist Weltfrauentag
Denn solange es Richter gibt, die „Vergewaltigung“ nicht an den Fakten festmachen, sondern an etwas willkürliches wie: „Ich hab so ein Gefühl, der hat das nicht gemacht. Außerdem benimmt das Opfer sich nicht wirklich wie eins“, so lange wird es leider Dinge wie den Weltfrauentag geben müssen, auch wenn mir persönlich das nicht passt.
Hat tatsächlich stattgefunden und tatsächlich in einem Land, dass eigentlich nicht als Entwicklungsland gilt. Das war nicht in Indien, nicht in Saudi-Arabien, nicht in Dubai, wo vergewaltigte Frauen gerne mal wegen „Ehebruchs“ verknastet werden, sondern in den USA.
Ein Berufungsrichter hat eine 25jährige Gefängnisstrafe aufgehoben. Weil er „so ein Gefühl hatte“ dass der Angeklagte unschuldig ist. Und weil ihm das Opfer, dass ein Down-Syndrom hat, nicht opfermäßig genug erschien. Und der Täter nie wie ein Täter wirkte.
Wie muss sich ein anständiges Opfer eigentlich benehmen, Herr Richter? Und wie benimmt sich eigentlich ein Täter so?
Veröffentlicht am 9. März 2014, in Nachdenkliches. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink. 7 Kommentare.
Übernähme man diese Argumentation, müsste es eigentlich möglich sein, straflos eine Bank zu überfallen. Eine Steuerhinterziehung ohne Bestrafung halte ich ebenfalls für denkbar, genauso wie Geschwindigkeitsübertretungen oder gar einen Mord.
Man muss es nur richtig machen und darf keinesfalls auch nur ansatzweise wie ein Täter wirken, nein, man sollte ganz im Gegenteil eher wie das eigentliche Opfer wirken und somit sogar noch dafür sorgen, dass alle anderen in den Bau wandern.
Ich habe auch schon eine Idee, wie dies zu bewerkstelligen sein könnte…
*eg*
Den Richter sollte man umgehend feuern – der hat sich nicht wie ein Richter benommen, also kann er auch keiner sein…
In den USA werden viele Richter gewählt. Auch dieser. Anders als hier kann man sie also auch wieder loswerden. Wenn man will.
http://www.gaappeals.us/biography/bio_judges.php?jname=christopher+mcfadden
Ohne dies entschuldigen zu wollen: Soweit ich erkennen kann ist das kein Freispruch, sondern führt zu einer Neuverhandlung.
Menschen mit Down-Syndrom sollte einen besonderen Schutz genießen. Teilweise ist man mit Down-Syndrom nicht in der Lage sich zu wehren, teilweise nicht einmal in der Lage den Übergriff zu erkennen. Manchmal reagiert man „seltsam“, für uns vollkommen unverständlich, gerade auch in (vermeintlich) sexuellen Bereichen. Idioten nutzen das immer wieder aus. Der Vergleich mit Kndesmissbrauch ist nicht so absurd, wie das auf den ersten Blick scheint. „Dummerweise“ fühlen auch Menschen mit Down-Syndrom.
Was übrigens keine Wertung von Menschen mit Down-Syndrom darstellt! Wohl aber hat der Richter unsere (Un-)Intelligenz und besonderes unsere Sozal(in)kompetenz sehr gut aufgezeigt und abgewertet. Ich kenne zwar die Fakten nicht ausreichend, doch das beschriebene Verhalten wäre absolut typisch.
So sind wir. Nicht jeder und schon gar nicht immer. Aber so sind wir in der Summe. In der Summe sind wir die einzigen Behinderten. Denn ein Mangel an „Hirn“ trotz vorhandener Voraussetzungen ist weit schlimmer, als jede Abweichung von der Norm.
Weltfrauentag? So sehr ich selbst Hardcore-Emanzen verstehe, weil die Welt nicht fair ist und somit keinerlei Grund für sie existiert fair zu sein, so sehr wünsche ich statt der Symbole, die nur Bäuche pinseln oder vorgeben „Sieh, wir tun was! Sind wir nicht toll“, vielmehr „Herr wirf Hirn vom Himmel“.
Ich schätze, da kann ich noch lange warten.
Wow, wird das amerikanische Justizsystem tatsächlich noch rechtsstaatlich? Wäre ja eine positive Entwicklung, wenn sich die Richter tatsächlich an „in dubio pro reo“ halten, anstelle solche Urteile 12 Laien zu überlassen, die von zwei Schauspielern a.k.a. Staatsanwalt und Verteidiger um den Finger gewickelt werden.
Soweit ich den Artikel verstanden habe, gab es keine Beweise für eine Tat. Also eine Situation wie bei Kachelmanns: Aussage gegen Aussage. Und eben den Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“. Ihr erinnert euch, wie es bei Kachelmann ausgegangen ist?
Meines Erachtens sollte man sich eher darüber empören, wie es möglich ist, dass 12 Deppen/Laien einen Angeklagten „without hard evidence“ für 25 Jahre wegsperren können, Weltfrauentag hin oder her.
Ähem, doch, in dem Fall gab es Beweise. Das Opfer war geistig behindert, es gab ein Glaubwürdigkeitsgutachten und es gab klinische Beweise.
Bitte vergiss nicht: Die junge Frau hat Down-Syndrom.