Redtube
Es wird ja viel über Redtube geschrieben und gestern im Hangout hatten Ulf, Simone und ich das auch noch mal thematisiert. Ein interessanter Gedanke, zumindest für mich, war ja, dass auf dem Weg eine Art Versuchsballon gestartet werden sollte.
Denn anders als beim Filesharing konnte man hier nicht die Nutzer greifen, die sich die Videos ansehen. Die einzige Chance, Urheberrechtsverletzungen zu verfolgen, bestand letztlich darin, dass man den Uploader verfolgte.
Das bringt aber eben nicht sehr viel Geld ein. Das ist nur einer – gegenüber vielen Tausenden von Nutzern, die sich die Streams ansehen.
Entsprechend hoch war wohl auch die Versuchung, endlich mal Urheberrechtsabmahnungen an die Nutzer von Streamingportalen zu verschicken. Nur: Bei einem Stream kann man, anders als im Filesharing, keine IP-Adressen mitloggen, es sei denn, man befindet sich auf der Seite des Portals.
Oder man schaltet auf dem Portal eine bezahlte Werbung, leitet mittels eines Dienstes die eingehenden Klicks auf ein bestimmtes Video um und loggt HIER die IP-Adressen mit.
Dafür muss man das in Frage kommende Video zunächst mal selber hochladen. Und dann muss man den Dienst bezahlen, der die User ohne ihr Zutun auf genau dieses Video umleitet.
Und derzeit sieht es fast so aus, als wäre genau das geschehen. Aber das ist dann keine Urheberrechtsverletzung mehr. Wer einen Honeypot aufstellt und die Leute in diesen Honeypot schubst ist kein Opfer, dessen Urheberrechte verletzt werden, sondern er ist ein Täter und die Straftat lautet Computerbetrug.
Entsprechend viele Strafanzeigen sind inzwischen eingegangen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt. Und das Landgericht Hamburg hat jetzt offenbar eine einstweilige Verfügung erlassen, wonach es U+C verboten wird, Abmahnungen aufgrund vermuteter Redtube-Urheberrechtsverletzungen zu verschicken.
Das ganze gibt Rechtssicherheit, denn es gibt im Web ja nicht nur Redtube und Youporn als Streaming-Seite. Mit dem Porno-Aspekt wollten die Betreiber offenbar die Leute einschüchtern, so dass sie zahlten ohne zu murren.
Was wäre denn passiert, wenn die mit der Nummer durchgekommen wären, weil die keiner hinterfragt hätte? Das heißt, das Landgericht Köln hätte alles durchgewunken, von den Nutzern hätte es nur einige wenige Proteste gegeben, das Gros aber hätte schweigend bezahlt – beschämt, weil es beim Aufruf einer Pornoseite erwischt wurde.
Was hätte das ausgemacht?
Die Diskussion über die Strafbarkeit von Streaming-Diensten tobt seit Jahren. Die Rechteinhaber bejahen das, alle anderen zeigen einen Vogel. Es geht ja auch um Youtube, Vimeo und wie sie alle heißen. An den Kuchen wollen etliche Leute ran und denen ist es auch völlig egal, ob dann der Dienst dabei zerstört wird. Im Gegenteil, da die meisten die Chancen nicht verstanden haben, die Youtube bietet und sie nach wie vor an eigentlich überholten Geschäftsmodellen festhalten, wäre es ihnen nur recht, wenn Youtube richtig bluten müsste.
Doch die meisten Juristen neigen derzeit dazu, dass man die Strafbarkeit einer urheberrechtlich geschützten Privatkopie einfach nicht beweisen kann. Wie abstrus das ist, versteht man vielleicht dann, wenn man berücksichtigt, dass es eine individuelle Browsereinstellung ist, ob überhaupt der Cache genutzt wird, um gestreamte Videos sehen zu können.
Wird das Video aber nicht gepuffert, dann ist das ganze ein Rein-Raus. Der Film wird NUR im Browser gezeigt, wie im Kino. Da verbleibt noch nicht mal ne Datenspur auf dem PC. Und aus nichts kann man keine strafbewehrte Unterlassungserklärung basteln.
Allmählich dämmert genau das auch den Gerichten
.
Und ich habe das Gefühl, für die Beteiligten auf der Täterseite wird das allmählich sehr sehr sehr eng.
Veröffentlicht am 21. Dezember 2013, in Mediales. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink. Ein Kommentar.
Schön ist ja, dass inzwischen sogar Redtube rechtliche Schritte eingeleitet hat.
Solange dieses Wirtschaftssystem auf Geld aufbaut, wird es auch weiterhin immer die geldgierigen Är*he geben, die andere belangen wollen. Koste es, was es wolle.
Einfach arm. Und diese Welt verarmt mehr und mehr.