Freikaufen vom Schmiergeld?


Bernie Ecclestone hat einen Deal mit der Justiz gemacht: 100 Mio. Dollar und dann darf er als freier Mann den Gerichtssaal verlassen.

Und schwupps ist die Empöreria, angeführt von Heribert Prantl, der sofort „Vertrauensverlust in die Justiz“ wittert, auf 180.

Kleiner Realitätscheck gefällig?

Ein Prinzip in Deutschland, um Verfahren abzukürzen, ist die Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage. Das Mittel wird ziemlich häufig eingesetzt, es nutzt beiden Parteien. Die Höhe der Strafzahlung ist hierbei ein reines Verhandlungsgeschick der Anwälte vs. Staatsanwalt.

Was auch immer da gesagt wird, es bleibt die Urteilsbegründung abzuwarten. Denn die ist nicht raus. Es ist nicht klar, wie die Richter zu ihrem Entschluß kamen.

Und solange man das nicht weiß, sollte auch jegliches unreflektiertes Justizbashing unterbleiben.

Veröffentlicht am 5. August 2014, in Ärgerliches. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink. 24 Kommentare.

  1. Dieses Mittel wird in Deutschland zwar öfter angwendet. Es ist jedoch schon sehr auffällig, dass es dabei in aller Regel um ziemlich hohe Beträge und Menschen geht, die sich eben diese Beträge leisten können.

    Die Beträge sollen zwar dem Einkommen der Betroffenen angemessen sein, haben aber nicht, wie in einer andeen Diskussion angedeutet, etwas mit den Tagessätzen zu tun, die nur bei der Zumessung einer Geldstrafe eine Rolle spielen.

    Auch wenn das Ganze ein regelhaftes Vorgehen ist, blebt es im Ergebnis immer noch sehr asymmetrisch im Bezug auf diejenigen, die davon profitieren, und es profitieren in erster Linie diejenigen, die sonst mit einem Verfahren und einem Urteil hätten rechnen müssen. Wenn der „Deal“ durchgeht, wird es übrigens gerade *nicht* zu einem Urteil kommen, da bei einem eingestellten Prozess nicht geurteilt wird, was gerade der Vorteil für den ansonsten Angeklagten darstellt, da er eben ganz offiziell als unschuldig gilt. Das ist zwar kein Freispruch, aber egal wie hoch die Geldauflage ist, er gilt als nicht verurteilt und nicht vorbestraft.

    Gerade in Bagatellprozessen gegen Kleinkriminelle wird dieses Verfahren wenig angewendet, und zwar deshalb, weil sich die Staatsanwaltschaft oft ziemlich sicher ist, den Angeklagten ohne großen Aufwand überführen zu können, was im Übrigen erheblich leichter ist, wenn sich dieser keinen Staranwalt leisten kann. Bei Angeklagten mit Staranwalt ist man erheblich eher bereit eine Einstellung gegen Geldauflage mitzumachen, da man sich als Staatsanwaltschaft das Risiko des Gesichtsverlusts in einem spektakulären Prozess wie dem von Ecclestone nicht erfolgreich gewesen zu sein nicht gern leistet, weil das der eigenen Karriere nicht förderlich ist.

    Insofern würde ich zwar nicht von der Möglichkeit des Freikaufs sprechen, aber es kommt dem doch schon nahe, weil die Chancen auf eine derartige Beendigung eines Verfahrens doch sehr ungleich im Hinblick auf das Einkommen der Angeklagten verteilt sind.

    Andersherum kenne ich selbst einige Fälle, wo echte Geldstrafen festgesetzt wurden (die im Verkehrsrecht und auch bei einigen anderen Gelegenheiten übrigens NICHT nach Tagessätzen, also nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Täter, sondern pauschal bemessen werden), wo Leute, die diese Geldstrafe als ALG II Bezieher nicht zahlen konnten, dann eben ins Gefängnis einrücken mussten. Auch das wird einem wohlhebenden Autobahnraser z.B. eher nicht passieren.

    Ich halte zwar unser Rechtssystem für eines der besten, was derzeit so weltweit zur Verfügung steht. in der Regel sind Prozesse bei uns auch fairer als z.B. in den USA. Aber davon wirklich in einigen Aspekten gerecht zu sein, ist es doch noch ein gutes Stück weit entfernt, wiewohl man das durchaus ändern könnte, wozu aber noch der Wille fehlt, unter anderem deshalb, weil man das dem Wähler nicht spektakulär verkaufen kann.

    • Nein, in der Regel kommen bei kleinen Beträgen, der Beklagte einen Brief von der Staatsanwaltschaft, in dem steht: „Gegen eine Zahlung von … wird das Verfahren eingestellt.“
      D.h. ein Richter wird bei kleinen Beträgen _nicht_ eingeschaltet, so dass auch eine öffentliche Wahrnehmung nicht stattfindet.
      Mir selber wurde nach einem Verkehrsunfall eine entsprechende Zahlung (~300 DM) angeboten.

  2. „Justiz-Bashing“ hin oder her, die Sache stinkt gewaltig.

    Man bedenke: In dem Verfahren ging es um Bestechung. Dazu gehören immer zwei: einer, der besticht und einer, der bestochen wird. Letzterer ist in dieser Geschichte ein gewisser Gerhad Gribkowsky, vor ca. zwei Jahren unter anderem wegen Bestechlichkeit zu 8,5 Jahren Haft verurteilt.

    Man hat also einen – übrigens im Prozess geständigen – „Gegenspieler“ des Bestechungsvorwurfs. Und dann hat man angeblich Probleme, die Schuld von Ecclestone nachzuweisen?

    Sollen sie doch weiter verhandeln. Wenn man am Ende immer noch berechtigte Zweifel an der Schuld hat, bleibt eh nichts anderes als ein Freispruch.

  3. ein anderer Stefan

    Auch wenn Einstellung gegen Geldauflage legal ist, wird es doch von vielen als ungerecht empfunden – eben weil es den Eindruck erweckt, dass insbesondere wohlhabende Menschen sich freikaufen können. Das kann man durchaus kritisieren.

    Was Justizreformen angeht, so wären diese sicher nötig. Aber die meisten Menschen sind schon so sehr von der Krawallpresse und Politikerhohlsprech beeinflusst, dass sie im Zweifel nur schärfere Strafen fordern – sieht man immer sehr schön, wenn gerade mal wieder ein Gewaltverbrechen gegen Kinder die Schlagzeile des Tages ist. Da fordert die Politik schärfere Gesetze und härtere Strafen, der Plebs (zu dem ich auch die Springerpresse rechne) gleich irgendwas von Kopf ab bis Eier ab. Überraschung: Gesetze können noch so gut sein, wenn man sie nicht durchsetzen kann, weil man lieber Personal spart, hilft das alles nix.

  4. Wiederhole meinen Kommentar bei damax:
    :kotz:

  5. kleiner_Geist

    Also erstmal müssen sowohl Staatsanwalt, Verteidigung und Richter der Einstellung zustimmen.

    Dann wissen anscheinend viele nicht, dass Ecclestone sehr wahrscheinlich frei gesprochen worden wäre. Denn das Bestechen einer privaten Person ist nicht strafbar! Der Staatsanwalt hätte also beweisen müssen, dass er wusste, dass der bestochene ein Beamter ist und dies eben strafbar ist. Hätte er den Direktor der deutschen Bank bestochen wäre das ganze völlig unstrittig straffrei für Berni ausgegangen. Nur weil die Bayern LB zum Teil staatlich ist kam es überhaupt zu dem Prozess!

    Offensichtlich war der Staatsanwalt nicht mehr davon überzeugt diesen Beweis zu führen, auch wenn die Bestechung selbst unzweifelhaft ist.

    Ganz anders sieht es vor diesem Licht natürlich für den verurteilten Bestochenen aus, der wusste nämlich, dass er in staatsdiensten war.

    Und die Verteidigung hat angenommen, da zunächst natürlich ein Restrisiko besteht. Aber vor allem hätte sich der Prozess noch Jahre hinziehen können und Berni ist über achtzig.

    • Deswegen ists trotzdem zum Kotzen!
      Es heißt doch immer, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, in deisem Falle aber schon?
      Da stimmt doch was nicht.

    • Bernie? Lese ich da eine gewisse Nähe?

      „Und die Verteidigung hat angenommen“ Nein hat sie nicht, sie angeboten und die Staatsanwaltschaft hat angenommen und sich runterhandeln lassen.

      „da zunächst natürlich ein Restrisiko besteht.“ das ihr offenbar 100 Mio zzgl etlichen Mio Nebenkosten wert ist? Muss schon ein ganz ordentliches Restrisiko sein.

      „Dann wissen anscheinend viele nicht, dass Ecclestone sehr wahrscheinlich frei gesprochen worden wäre.“ das ist reine Spekulation, siehe auch oben.

      „Der Staatsanwalt hätte also beweisen müssen, dass er wusste, dass der bestochene ein Beamter ist und dies eben strafbar ist.“ Nein muss er nicht. Er muss beweisen, dass Ecclestone es hätte wissen KÖNNEN und dass es strafbar ist musste er nicht wissen, denn Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

      „Hätte er den Direktor der deutschen Bank bestochen wäre das ganze völlig unstrittig straffrei für Berni ausgegangen.“
      Das ist ebenfalls reine Spekulation und ob das so wäre, hinge mal ganz klar davon ab, zu was er den Bestochenen angestiftet hätte. Wenn das mit einer strafbaren Handlung verbunden gewesen wäre, was ganz schnell mal passieren kann, denn legale Dinger dreht man im Allgemeinen freiwillig und ohne Bezahlung, hinge der Geldgeber ebenfalls mit drin.

      Sooo einfach liegen die Dinge nicht. Eine Staatsanwaltschaft eröffnet kein Verfahren, wenn sie nicht zumindest gute Anhaltspunkte hat, auch zu einer Verurteilung zu kommen. Allerdings ist der mögliche Schaden für das eigene Renommee umso größer, je prominenter der Angeklagte ist, und deshalb ist man eben bei so öffentlichkeitswirksamen Fällen eher mal geneigt einen Deal einzugehen.

      Bei einem Wald-und-Wiesen-Bestecher, den sonst niemand interessiert, hinter dem auch keine F1-Fan-Meute und kein Niki Lauda steht, hätte man seitens der Staatsanwaltschaft den Prozess gnadenlos bis zum bitteren Ende durchgezogen, weil man ja im Falle eines Freispruchs nichts verliert. DEN Unterschied kennen Anwälte des Kalibers derer von Ecclestone und nutzen das auch aus. Und das macht eben den Unterschied zwischen einem Ecclestone und Otto Müller aus, denn die Chancengleichheit auf eine Einstellung gegen Geldzahlung ist eben nur eine theoretische.

  6. Dieser Deal ist in jederlei Hinsicht ein Skandal:
    1) Der Betrag ist angesichts des Vermögens von Ecclestone viel zu gering, bei 1 Mrd Euro würde eine vernünftige Summe anfangen.
    2) Die Schuldfrage ist nicht geklärt, Ecclestone gilt trotzdem als unschuldig.
    3) Laut Staatsanwaltschaft sei ein Schuldspruch alles andere als sicher. Gerade deshalb hätte der Prozess in aller Härte durchgezogen werden müssen, mit einer angemessenen Geldstrafe hätte ich Ecclestone aber die Haft ersparen können.
    4) Die Verhältnismäßígkeit zu diesem Manager (8 Jahre Haft oder so) ist nicht gegeben, die mildernden Umstände wie z.B. Ecclestones Alter, Gesundheitszustand usw. lasse ich nicht gelten.

    Und zum Schluss ganz wichtig:
    Der Ottonormalbürger könnte sich niemals für 10000 Euro freikaufen !! Ich habe mal 10000 Euro als prozentual vergleichsweise großen Betrag wie bei Ecclestone gewählt, ggf. Umrechnen auf 5 % des eigenen Barvermögens.

    Der Postillon hat einen wunderbaren Artikel zu diesem Thema gebracht. Zusammengefasst wünscht sich jeder, dass der Artikel dort die Realität und die Realität die Satire wäre..

  7. Berta Brahmer

    Ja wieso dann hier aufmachen, das Thema, wenn „nur vor jeglichem Justizbashing zu warnen ist“?

    Der Deal ist gesetzlich möglich.
    Wem das nicht paßt, der muß Gesetze ändern.
    Und nicht nur eines, denn er hat zur gleichen (!) Zeit die Justiz mit etwa einem Drittel des jetzigen Personals aufzustocken, etlichen davon ein solches Gehalt zu zahlen, daß noch Leute das überhaupt mitmachen, die zusätzlichen Räume, Arbeitsmittel und Gehälter zu beschaffen – womit wir wieder bei der freiwilligen Großzügigkeit solcher Leute wie Burny wären.

    Das deutsche Gesetzeswerk samt der Erfüllungsbedingungen und -Gehilfen ist doch ein RECHTS-Staat, und kein Gerechtigkeitsidyll, also bitte kein LINKS-Staat.

    Soviel aus der Sicht der Justiz, die nur in außerordentlichem Aufwand an Zeit und Mittel über viele Jahre dem Burny den Vorwurf „eventuell“ nachweisen kann, obwohl sie überzeugt von seiner Schuld ist.
    Sie macht ne Menge Kohle von 100 Mille und spart zur gleichen Zeit jahrelange Prozesskosten (etliche Mille) auch noch ein.

    Aus der Sicht von Burny ist das sehr einfach, der könnte sich mit seiner Kohle zurücklehnen und den Prozessausgang abwarten, nur leider ist er schon ganz schön alt und hat noch viel vor (Formel Russland?), was nichts wird, wenn er bis zum Prozessende gehandycapt oder ausgeschaltet ist, da nutzt ihm die viele Kohle überhaupt nichts.
    Wenn er jedoch so um die hundert seiner Milliönchen jetzt für anscheinend (aus seiner Prozesssicht) unnütze Ausgleichszahlung zur Prozessbeendigung „opfert“, gewinnt er etliche Lebensjahre an Formel1-Aktivität, das ist doch was, oder?
    Beschissen ist dabei nur, daß ich meine aktiven Lebensjahre nicht auf diese Weise verlängern kann, dafür haben wir und damit auch ich aber einen richtigen RECHTS-Staat.

  8. kleiner_Geist

    @Karl:
    Unwissenheit schützt bei manchen Delikten durchaus vor Strafe.
    Wenn ich nicht weiß, dass das vor mit ein Polizist ist kann ich nicht wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte belangt werden. Wenn ich nicht weiß, dass das vor mit ein Beamter ist kann ich nicht wegen Bestechung belangt werden.
    Wie gesagt hatte hier Berni (Ecclestone ist mir einfach zu lang) einfach das „Pech“ gehabt an eine staatliche Bank zu gelangen.

    Zu guter Letzt ist das Einstellen eines Verfahrens gegen Auflagen gerade im Bereich ärmerer Schichten sehr viel häufiger anzutreffen.
    Wenn jemand bei einem Vergehen (wir reden hier nicht von Verbrechen, dort ist die Einstellung explizit verboten!) nunmal nur eine geringe Schuld hat und oder diese auch noch schlecht zu beweisen ist, dann ist die Einstellung gegen Auflage einfach das beste Mittel. Und zum Thema runter handeln: Die Verteidigung hat Einstellung gegen 50 Mio angeboten und die Staatsanwaltschaft abgelehnt.

    • @kleiner Geist
      Argumente zählen nicht. Ein #AufschreiBerni muss her 🙂

    • „Wenn ich nicht weiß, dass das vor mit ein Polizist ist kann ich nicht wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte belangt werden“ Das sind Äpfel mit Birnen verglichen. Der Polizist ist verpflichtet, sich als solcher zu erkennen zu geben, insbesondere, wenn er mich festnehmen will. Und BITTE BELEGE, dass Ecclestone nicht gehalten gewesen wäre, sich über die mögliche Strafbarkeit seiner Aktionen zu informieren. Und kommt mir nicht mit dem, was die Staatsanwaltschaft so im Moment verlautbart. Das klingt nämlich allzu sehr nach „Wir kriegen die Kohle und kommen ohne Risiko aus der Sache raus“, da bingt man schon gern mal Kriterien ins Spiel, die man bei anderen empört zurückweisen würde.

      Wenn es um Bestechung geht, muss ich mich schon informieren, ob das strafbar ist, sofern es mir zumutbar ist, und davon gehen Gerichte und Staatsanwaltschaften in praktisch allen anderen Fällen aus, zumal es für Ecclestone einfach gewesen wäre, er besitzt die entsprechenden Resourcen dazu. Wenn ich ich als kleiner Selbständiger wegen irgend einer Steuersache (und damit meine ich nicht unbedingt Steuerhinterziehung, Kohle ins Ausland schaffen und ähnliches sondern ganz banale Dinge, die einfach nur saukompliziert sind) zu verantworten habe, kann ich mich nicht mit Unkenntnis rausreden, auch wenn eine „normaler“ Mensch mit der Materie gnadenlos überfordert wäre. Ich bin verpflichtet, mich zu infromieren, auch wenn es mich reichlich Kohle kostet. Das Gleiche gilt für Dinge rund ums Eigentum und daraus entstehende Verpflichtungen, egal wie kompliziert die Materie ist, egal, ob man auf die Dinge von den betreffenden Behörden (denen es ein Leichtes wäre) darauf aufmerksam gemacht wird oder nicht. Hat man sich nicht kundig gemacht, hängt man mit dem Hals in der Schlinge. Und da wird das Verfahren auch bei Vegehen gnadenlos durchgezogen!

      Nur Ecclestone ist ein Promi mit ebenfalls prominenter Unterstützung, er hat Kohle (auf die auch der taat durchaus scharf ist) und man kann sich als Staatsanwalt die Finger verbrennen.

      Plötzlich ist das pure Alter des Beschuldigten BEI UNS (wir sind hier nicht in Italien) ein Kriterium? Sag das mal der über 80 jährigen Schwarzfahrerin, die ihren Prozess durchstehen UND einrücken musste. Es gibt da ein halbwegs objektives Kriterium, und dasheißt Verhandlungsfähigkeit. Da kann man mit etas mehr Kohle zwar auch leichter dran drehen als ohne, aber es st wenigstens was Greifbares.

      Und dazu, „Wenn ich nicht weiß, dass das vor mit ein Polizist ist kann ich nicht wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte belangt werden“ hätte ich auch gern mal Belege. Und zwar NICHT absolute Zahlen, soviel verstehe ich nämlich von Statistik, dass die das mit Sicheherit hergeben würden, sondern bezogen auf die relativ Häufigkeit der Betroffenen in verschiedenen Einkommensklassen.

      50 Mio waren auch ein nicht ganz ernst gemeintes Startangebot. Die Staatsanwaltschaft wollte EXKLUSIV der Zahlung an die Bank 100 Mio EUR (und nicht Dollar) und sie hat sich runterhandeln lassen.

      Und es geht verdammt nnchmal nicht um #GetARopeForBerni ! Es geht um Chancengleichheit, bzw. deren Fehlen in einem Rechtssystem, das ich, *wie ich mehrfach betont habe* für eines der besten der Welt halte, und mit dem ich am Beispiel mir bekannter Menschen mit geringem Einkommen durchaus entsprechend konkrete Erfahrungen habe. Und die Unterstellung, es ginge darum „Bernie“ fertig zu machen, finde ich im Übrigen ziemlich daneben.

      • Sorry, falsches Zitat bei den Belegen, die hätte ich nämlich gern hierzu:
        „Zu guter Letzt ist das Einstellen eines Verfahrens gegen Auflagen gerade im Bereich ärmerer Schichten sehr viel häufiger anzutreffen.“

        • Wie in meinem Beitrag weiter oben beschrieben wurde mir, ich zu der Zeit Student ohne festes Einkommen, genau so ein Deal angeboten. (Ich konnte allerdings nicht verhandeln.)
          Nach Auskunft meines Onkels, er ist Rechtsanwalt, ist das Angebot für bestimmte Vergehen eine normale Vorgehensweise, um einen Prozess zu vermeiden.
          Ich kenne jetzt den Vorgang mit dem Schwarzfahrer nicht, aber persönlich empfand damals das Schreiben der Staatsanwaltschaft als Erpressung, da ich mir keiner Schuld bewusst war. (Mir ist damals ein Betrunkener ins fahrende Auto gelaufen.) Daher kann ich mir vorstellen, dass der eine oder andere auf so ein Schreiben bockig reagiert, was dann zu einem Prozess führt.

  9. kleiner_Geist

    Besser noch #GetARopeForBerni 😉 .

  10. kleiner_Geist

    Eigene recherchierte Belege habe ich dafür nicht. Ich habe dabei Informationen der folgenden Quellen berücksichtigt:
    http://www.lawblog.de/index.php/archives/2014/08/05/ecclestone-glueck-mit-dem-paragrafen/
    http://www.tagesschau.de/inland/faq-ecclestone-100.html
    http://www.tagesschau.de/inland/geld-gegen-unschuld-100.html

    Wenn also meiner Meinung nach seriöse Quellen durchaus kritisch zu dem Urteil stehen, es aber dennoch nicht als falsch bezeichnen, dann darf ich diese Meinung denke ich übernehmen und auch verteidigen.

  11. Berta Brahmer

    @Karl, halt doch mal die Luift etwas an, du bringst ja alles durchdenander!
    Beispiel:
    „Plötzlich ist das pure Alter des Beschuldigten BEI UNS (wir sind hier nicht in Italien) ein Kriterium?“
    Hm, woher du (!!) das „plötzlich“ holst, ist arg im Dunkeln, wie kommst du darauf? Oder soll das kein Fakt sondern nur deine bevorzugte Ausdrucksweise sein? Damit verwirrst du aber die Fakten, Zeitangaben sind vor und für Gericht immer nur präzise zu machen und wichtig.
    Und „das pure Alter des Beschuldigten“ – woher holst du denn diesen Quark, daß das „BEI UNS“ ein „Kriterium“ sein soll?
    Da ich alles gelesen habe, kann ich dir versichern, daß davon hier nichts steht.
    Es kann allerdings sein, daß du (!) da etwas verwechselt hast:
    Kriterium – für wen?
    Das Alter ist in diesen Texten stets nur als das Kriterium des Burny für SEINE Entscheidungen (die hohe Kohle freiwillig zu blechen) behandelt, Burny selbst will damit für sich aktive (!) Formeleinszeit gewinnen, nicht der Staatsanwalt für ihn …
    Für die Justiz ist das „hohe Alter des Beschuldigten“ völlig wurscht, und so haben auch die Kommentatoren das hier behandelt, noch nicht bemerkt?

  12. @all: Fahrt die Tonart bitte mal was runter, ja?

  13. Berta Brahmer

    Keine Sorge, ich laß weder an meine noch an andere Kehlen jemanden ran, und JoyntSoft ruft doch nur Zensuren, Zensuren

    Und etwas Spaß muß sein, nicht nur immer olle Burny.

    Und @ kleiner_Geist says:
    „Wenn also meiner Meinung nach seriöse Quellen durchaus kritisch zu dem Urteil stehen, es aber dennoch nicht als falsch bezeichnen, dann darf ich diese Meinung denke ich übernehmen und auch verteidigen.“
    Aber natürlich, würde ich meinen, solltest du das meinen, das, genau das tun doch letztlich alle anderen hier auch nur, meinst du nicht?
    Der eine grinst dabei, Berta ist sauer, daß sie das nie so in Anspruch nehmen könnte, du stellst dir das gleiche Fragezeichen wie ich und alle anderen ins Gesicht, denn es ist schon ein Ding, mit gleich soviel Kohle … und schon frei und unschuldig, wie gekauft bei Aldi

    Aber ich verrate dir was:
    Als mein Auto jemand von rechts aus der Nebenstraße kommend ankarrte, sollte ich aufgrund seiner höheren Zeugenpräsentationen, die meinten ich wollte angeblich ohne zu blinken nach links abbiegen, „schuldig“ werden, mit allem drum und dran.
    Mir wäre nur eine Rekonstruktion mit Gutachter geblieben, was ich alles hätte aus eigener Tasche vorfinanzieren müssen, da die Justiz das nicht benötigte, angeblich, die berief sich auf 3 Zeugen mehr als meine.
    Dauer der Nummer: etwa 2 Jahre plus einige Täuschen. Mein geschickter Anwalt redete mir und der Justiz nun mal fix ein, das ginge für alle schneller, billiger und „sauberer“, wenn ich 400,OO EUR an die Justiz spende (da wußte ich nix von Burnys Schandtaten).
    Hab gezahlt und ein Jahr gemault, aber war sicher raus, unbelastet. Für nischt.
    Als Schmiergeld für den Richter oder als Freikauf habe ich das nie betrachtet, aber als Erlösung aus einer widerlichen aufwandsträchtigen Situation.

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