Über die Rechtssicherheit


Viel wird bei neuen Gesetzen immer gejubelt.

„Endlich haben wir Rechtssicherheit“. Und dann kann man auch die größte Unanständigkeit durchbekommen

Religiöse Beschneider bejubelten den 1631 d BGB – endlich haben sie bei der Genitalverstümmelung Rechtssicherheit.

Und jetzt bekommt die katholische Kirche Rechtssicherheit: Sie darf Geschiedenen den Arbeitsvertrag kündigen, wenn diese wieder heiraten und nicht den Umweg wie Caroline von Monaco machen und die Ehe annullieren lassen.

Ein Grund für Jubelarien ist das nicht. Hier werden grundlegende Menschen-, Bürger- und Arbeitsrechte mit Füßen getreten, alles im Sinne der Religionsfreiheit.

Ich möchte auch das Bundesverfassungsgericht daran erinnern, dass wir in erster Linie ein säkulärer Staat sind. Die Trennung von Kirche und Staat steht im Grundgesetz – durchgesetzt wurde sie nie. Zu tief die Verflechtungen zwischen „Staatskirche“ und Staat.

Wir brauchen allmählich jemanden, der diesen gordischen Knoten mit Gewalt durchschlägt. Abschaffung aller Kirchenprivilegien. Aller. Auch die Sonderfinanzierung – die sollen sehen, wo sie ihre Gehälter herbekommen, aber nicht mehr aus Steuergeldern. Die freiwerdenden Millionen kann man prima für Flüchtlinge nutzen oder HartzIV.

Einzige Ausnahme: Subventionierung beim Erhalt der Baudenkmäler – da gleiches Recht für alle. Die können staatlich finanziert werden. Da kann auch gerne bissi aufgestockt werden (ich sag nur: Dauerbaustelle Kölner Dom). Aber ansonsten? Entzug aller Gelder, die kircheneigenen Betriebe in rechtmäßige GmbHs überführen und volle Geltung des Arbeitsrechts. „Tendenzbetrieb“ darf weder zu steuerlichen Vorteilen NOCH zu arbeitsrechtlichen Sonderregelungen führen.

Mein ich das nur, oder marschieren wir wieder strammen Schritts zurück ins Mittelalter? Wieso ploppen diese ganzen Religionsfanatiker auf einmal auf wie Gänseblümchen?

Rechtssicherheit – unfassbar. Rechtssicherheit für Rechtsbruch kann und darf es nicht geben. Davon haben wir schon zuviele. Zeit, die ganzen Religionen wieder zurückzudrängen.

Wer jetzt jault: „Aber Religionsfreiheit?“ dem sei gesagt:

Jeder darf und soll seine Religion ausüben können. Doch dieses Ausübungsrecht endet genau da wo die Rechte eines Dritten beginnen. Egal ob dieser Dritte Sohn oder Arbeitnehmer ist.

Veröffentlicht am 20. November 2014, in Wütendes. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink. 3 Kommentare.

  1. Unser Pastor ist übrigens Beamter, aber das nur nebenbei 😉

  2. Besser kann man es nicht beschreiben! Religion ist und soll privatsache sein. Das hat nichts in den Gesetzen oder sonstigen gesellschaftlichen Regelungen, die Dritte beeinflussen, zu tun!

  3. Mich regt auf, dass auf der Basis dieser Rechtssicherheit Menschen unter der Drohung, ihnen ihren Arbeitsplatz wegzunehmen, ein Lebensstil aufgezwungen wird, mit dem sie sich nicht identifizieren können, weil er ihrer Lebensrealität nicht entspricht. Was eventuell daran liegen könnte, dass seine Gesetze 2000 Jahre alt sind. Das Argument, es könne sich ja der oder die Betroffene jederzeit einen anderen Arbeitsplatz suchen, gilt nicht. Mit dieser Begründung könnte sich nämlich jeder Arbeitgeber auf jede beliebige Weise seinen Mitarbeitern gegenüber verhalten und sagen: „Wenn’s Dir nicht passt, geh halt!“ Dann braucht man aber gar keine Gesetze zum Arbeitnehmerschutz mehr.

    Diese Sonderenklave der Kirchen ist eine Schande und gehört abgeschafft.

warf folgenden Kuchen auf den Teller

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