Rechtsstaat muss schwer sein


Wir leben in einem Rechtstaat. Zumindest theoretisch. Dieser Rechtsstaat garantiert einige Grundrechte. So zum Beispiel das Grundrecht auf Leben, er garantiert gewisse Freiheitsrechte und er garantiert die Unverletzlichkeit der Wohnung.

Jeder Eingriff stellt einen Verstoß gegen diese Grundrechte dar, was jetzt nicht heißt, dass in Ausnahmefällen dagegen verstoßen werden kann, um höherwertige Güter zu schützen.

Wie komm ich darauf, so offensichtliches festzustellen?

Weil das offenbar etwas ist, was man *immer und immer wieder* den Leuten ins Hirn hämmern muss. Aktuell – natürlich – am Fall Edathy.

Zum Zeitpunkt der Durchsuchung war Sebastian Edathy noch nicht mal Beschuldigter. Es gab einen vagen Anfangsverdacht, der aber zur keiner Zeit ausreichte, einen Durchsuchungsbeschluß zu beantragen, geschweige denn zu erhalten.

Die Staatsanwaltschaft selbst hat ja einen konkreten Verdacht verneint und sich auf „erfahrungsgemäß haben die Leute, die legale Bilder bestellen, auch illegales Zeug auf dem Rechner“ zurückgezogen.

Hinzu kommt, dass man Beweisen, die sich in digitaler Form auf PCs befinden, schlicht nicht vertrauen darf. Denn zu leicht ist es, diese Beweise zu fälschen.

Dass sich Herr Edathy gerade um Kopf und Kragen redet, dass sein Anwalt ne Pfeife ist – geschenkt. Das darf der. Und moralisch können wir auch wunderbar darüber diskutieren, ob das, was Edathy da veranstaltet hat, noch für eine Person, die im Licht der Öffentlichkeit steht, angemessen war (meiner unmaßgeblichen Meinung nach: Nein, war es nicht).

Das ändert alles nichts an der originalen Tatsache, dass die Durchsuchungsanordnung nach derzeitigem Wissensstand (!) rechtswidrig war.

Und dann kommen gerade eine Menge Szenarien hoch, die nicht wirklich beruhigend sind.

Gesetzt den Fall, man ärgert eine staatliche Stelle wirklich nachhaltig. Die will einen „aus dem Verkehr ziehen“. Der Vorwurf, dass man Bilder im Besitz hat, die die Darstellung von sexuellem Missbrauch zeigen (vulgo: „Kinderpornographie“), wiegt so schwer, dass jeder, der sich auch nur dem Verdacht ausgesetzt sieht, fertig ist. Endgültig. Selbst wenn sich hinterher die Unschuld herausstellen sollte: Das Leben des Betroffenen ist zerstört, von diesem Vorwurf erholt man sich nie wieder.

Und gerade dann muss man doch davon ausgehen können, dass der  Vorwurf „Kinderpornographie“ zumindest so stichhaltig ist, dass ein derartiger Aufmarsch gerechtfertigt ist. Doch das war er nicht.

Und der Zweck heiligt weder die Mittel noch kann man eine nachträgliche Rechtfertigung des Durchsuchungsbeschlusses konstruieren, indem man die gefundenen „Beweise“ (welche das auch immer sind, die Forensik dürfte noch schwer beschäftigt sein, derzeit können da noch keine gesicherten Erkenntnisse vorliegen) vorzeigt.

Das heißt:

„Es geht um Kinderpornographie“ ist kein Durchsuchungsgrund.

„Wir haben xxx Beweise gefunden, das hätten wir nicht, wenn wir nicht durchsucht hätten“

sind keine legalen Gründe, die eine Durchsuchungsanordnung rechtfertigen. Wer sich auf so etwas zurückzieht, begeht Rechtsbruch.

Und da kann er noch so sehr seine Sorgfalt auf einer Pressekonferenz beteuern, auf der er gleichzeitig auch noch Details aus der Ermittlungsakte raushaut.

Und weil ich heute im Zuge dieser Diskussion *permanent* in Täternähe gerückt werde (Zitat: „ Und wenn die Lehrer in der Odenwaldschule Deine Freunde wären, würdest Du auch Entschuldigungen finden.“) noch der allfällige Disclaimer:

Diese Ermittlungen schützen kein einziges Kind. Sie sind keinerlei Fortschritt im notwendigen Schutz für Kinder, da müssen ganz andere Maßnahmen ran. Zum Beispiel *dingding* mehr Sozialarbeiter in die Schulen bitte. Vollzeit bitte. Um nur mal eine Maßnahme zu nennen.

Aber das ist hier nicht die Frage. Und die stellt sich im Zuge dieser Ermittlungen auch nicht. Es geht hier rein um die Frage: Wie weit darf der Staat gehen, um einen Menschen zu verfolgen, der laut Beweislage nichts strafbares gemacht hat. Wenn sich jemand nicht strafbar gemacht hat, besteht kein Grund, Ermittlungen anzustellen. Da kann man moralisch noch so sehr empört sein: Es ist aus einem sehr guten Grund so, dass moralische Verfehlungen nicht strafbar sind.

Es gibt in Deutschland Staatsanwaltschaften, die aufgrund der gleichen Beweislage die Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens abgelehnt haben. Von einem Durchsuchungsbeschluß mal ganz zu schweigen. Weil denen die „Beweise“ eben nicht gereicht haben.

Nochmal: Wenn einer etwas getan hat, was legal ist, dann ist der Satz „erfahrungsgemäß macht sich jemand mit solchen Bildern durchaus auch strafbar“ staatliche Willkür. Und nichts weiteres.

Und selbst wenn man nach der Durchsuchung Beweise gefunden hat, dann ändert es nichts daran, dass der ursprüngliche Durchsuchungsbeschluß rechtswidrig ist.

Wir brauchen wirklich langsam mal eine Doktrin wie in den USA: „Fruit of the poisonous tree“ – das Beweisverwertungsverbot, wenn Beweise rechtswidrig erlangt wurden. Dann hört vielleicht auch dieses rumgeeiere der Staatsanwaltschaften auf.

Es ist ja nicht so, als hätten die nur die Hausdurchsuchung als einziges Ermittlungsmittel zur Verfügung. Bevor man mit den Granatwerfern auf Spatzen zieht sollte man doch zumindest mehr in der Hand haben als nur ein „erfahrungsgemäß….“.

Alles andere ist eines Rechtsstaates nicht würdig.

Veröffentlicht am 16. Februar 2014, in Innenpolitisches, politisches. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink. 5 Kommentare.

  1. ein anderer Stefan

    Sehe ich auch so – entweder es gibt einen begründeten Verdacht, der eine Durchsuchung rechtfertigt, oder eben nicht. Die Ausrede „wer (gerade noch) legales Material hat, hat meist auch illegales“, ist eine Vorverurteilung und eine Unterstellung, zudem ist das Rufmord. Aber sicher kein hinreichender Grund für eine Haussuchung. Wer bei Gelb noch über die Ampel fährt, fährt auch mal bei Rot, also nehmen wir den Lappen weg, oder wie?

    Ich weiss nicht, was das für „Material“ war, was Edathy sich da besorgt haben soll. Wenn es, wie berichtet, Bilder nackter Kinder waren, ist das sicher fragwürdig und klingt unappetitlich. Wenn es aber strafrechtlich nicht zu beanstanden ist, ist das eben so. Macht aber auch schon nix mehr, der Mann ist sowieso erledigt, ob nun berechtigt oder unberechtigt.

    Geradezu grotesk ist es, dass Friedrich _jetzt_ zurücktreten mußte. Mit seinem „Supergrundrecht“ Sicherheit hat er hinlänglich bewiesen, dass seine Auffassung von Rechtsstaat und Bürgerrechten eigenwillig ist, um das mal freundlich zu formulieren. Gut, das muss in der Partei Horst Seehofers, der mit einer Maut für Ausländer marodiert und am trüben, braunschwarzen Rand der Wählerschaft fischt, nicht überraschen. Aber ihm jetzt aus so einem kleinen Geheimnisverrat einen Strick zu drehen, ist dann doch bizarr. Ein klassisches Merkelsches Baueropfer. Mal sehen, ob die Affäre noch so weit eingedämmt werden kann, dass die Koalition hält. Die Bayern hetzen ja schon derb. Oppermann ist wohl der nächste, der seinen Hut nehmen muss. Und Mutti wird wieder unbeschadet rauskommen, während die kleinen sich balgen.

  2. Der Aspekt, dass man Herrn Edathy absolut NICHTS Konkretes vorzuwerfen hat, kommt m.E. deutlich zu kurz in der ganzen Chose. In den Medien gehts nur darum, wer wann wen über was informiert hat. Alles auch Dinge, die Beachtung verdienen, aber der Kern ist eben, dass die Staatsanwaltschaft rein auf Basis von Mutmaßungen agiert hat.

    Die Argumentation „der hat sich legale Schmuddelbilder gekauft, dann hat der wohl auch illegales Zeug“ ist so ziemlich das Blödeste, was es gibt. Damit könnte man auch gegen alle Leute, die im Internet legal Musik kaufen, einen Durchsuchungsbeschluss erwirken. Die könnten ja auch illegal was runtergeladen haben, kann man ja mal gucken.

  3. OH MEIN GOTT!

    Ich habe ein Fleischmesser mit etwa 30 cm Klingenlänge im Hause.
    Da liegt der Verdacht nahe, dass im Keller noch ein funktionsfähiges Maschinengewehr rumliegt.
    Weil Leute, die legale Sachen im Hause haben, ja erfahrungsgemäß auch noch illegales besitzen.

    Ich hätte nen Anwalt, der dieser Staatsanwaltschaft und wenn möglich auch dem Gericht, die untere Öffnung des Verdauungstraktes erweiterte und das ordentlich.

    😀

  4. Das ist aber in D normal. Mein Wohnung wurde nach Diebesgut durchsucht, weil mit dem Account der zweiten Frau meines Vaters von _seinem_ Internetzugang eine gestohlene Fototasche bei e-Bay verhökert wurde. Der einzige Verdacht: Beim Diebstahl wurde ein „junger“ Mann beobachtet und ich bin noch als Zweitwohnsitz bei meinem Vater gemeldet.
    Das ich eine eigene Wohnung, Familie, Internetzugang usw. habe, wurde vollständig außer acht gelassen. Ich wäre wahrscheinlich sogar angeklagt worden, wenn meine Frau nicht durch Zufall noch Beweisen konnte, dass wir zum Zeitpunkt der Tat im Ausland gewesen sind.
    Was die Polizei bei ihren Ermittlungen völlig übersehen haben:
    Die Frau hat einen leiblichen Sohn in meinem Alter, der, weil arbeitslos, in der Wohnung meines Vaters ein und aus geht und auch den Internetzugang dort benutzt.
    Die Tasche wurde übrigens in seinem Besitz gefunden und die Tat hat er auch gestanden.

  5. Gerade als man glaubte, Stephanie zu Guttenberg erfolgreich verdrängt zu haben, meldet sie sich aufgrund der Edathy-Vorwürfe zu Wort:
    http://www.huffingtonpost.de/2014/02/19/kinder-nacktbilder-eltern-pflicht_n_4812922.html

warf folgenden Kuchen auf den Teller

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