Beutegesetze


Eine große Sache war das. Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat offenbar erst ein Jahr ermittelt und dann in einer Hauruck-Aktion 1400 Bilder von einem alten Mann beschlagnahmt. Von NS-Raubkunst war die Rede. Und davon, dass man „erst prüfen“ müssen, welche Bilder jetzt Raubkunst wären oder nicht und wem die Bilder gehörten. Erste Museen haben gesagt, dass sie die Bilder, die einst in ihren Hallen hingen, doch dann gerne wiederhätten.

So sehr ich den Wunsch der Kuratoren verstehen kann – an der Stelle holen bitte alle Beteiligten mal TIEF Luft und fragen sich, wo sie ihren gesunden Menschenverstand gelassen haben.

Was da gerade abgeht, passt auf keine Kuhhaut mehr. Man wusste bei der Beschlagnahmung wohl nur, dass Herr Gurlitt über eine große Bildersammlung verfügte und dass sein Vater eins einer der Händler waren, die während des Dritten Reiches Bilder einsammelten, die als „entartete Kunst“ galten und somit zu verbrennen waren. Ob die Geschichte stimmt, dass Herr Gurrlitt sen. lediglich die „entartete Kunst“ aus Museen einsammelte und nicht aus den Notverkäufen jüdischer Bürger, die der Deportation entgegensahen, kann ich nicht nachprüfen, dazu fehlen mir die Recherchemöglichkeiten.

Aber dass die Möglichkeit überhaupt besteht und von der Staatsanwaltschaft Augsburg nicht im  Vorfeld geprüft wurde, ist ein Skandal. Und wie das so ist, wenn man mal völlig rechtswidrig wo vorgeprescht ist, weil man sich schon als strahlender Held gesehen hat, der von einem Alt-Nazi Raubkunst befreit hat, steht die Staatsanwaltschaft jetzt da in ihrem kurzen Hemd und nacktem Hintern.

Und entsprechend verzweifelt sind gerade die Maßnahmen, die sie treffen.

Da werden bei Lostart, einer Suchmaschine für verlorene Kunst, die Bilder hochgeladen und zur allgemeinen Besichtigung freigegeben ohne die Genehmigung des Eigentümers, versteht sich.

400 Bilder sind bereits wieder zurückgegeben worden, weil die nachweislich zu Recht im Besitz von Herrn Gurrlitt waren. Es waren Museumsbilder, ja. Aber die Museen können sich kaum auf Gesetze berufen, die dafür geschaffen wurden, die Menschen, die, um dem Holocaust zu entgehen, sich auf *jeden* Preis einlassen mussten, zu entschädigen oder ihnen ihr Eigentum wiederzubeschaffen.

Doch was ist denn, wenn wirklich Raubkunst unter den Bildern ist?

Nüschte. Die Fristen sind abgelaufen. Wir reden hier immerhin über fast 70 Jahre, die die Zeit her ist. Einer der Grundsätze des deutschen Rechtssystem kann man gut umschreiben mit „irgendwann muss mal gut sein„. Vor allem im Zivilrecht und das liegt hier vor.

Das heißt, selbst wenn es nach fast 70 Jahren gelingt, die Bilder noch einem Eigentümer zuzuordnen, wäre es vom Goodwill des Herrn Gurrlitt abhängig, ob sie wirklich zurückgegeben werden. Das heißt: Die Staatsanwaltschaft hätte die Bilder überhaupt nicht beschlagnahmen dürfen. Dass das ganze jetzt in den Medien so unglaublich breitgetreten wurde, der Fall also offenbar durchgestochen wurde: ein Erpressungsversuch.

Der Focus berichtete ja auch schon davon, dass der bayrische Justizminister eine „Stiftungslösung“ vorschlagen wolle, um die Bilder „der Öffentlichkeit zugänglich“ zu machen. Er will sich mit Herrn Gurrlitt hier „gütlich“ einigen. Die gütliche Einigung kann ich mir lebhaft vorstellen, wenn ich sehe, wie hemdsärmelig die ganze Bande da bislang vorgegangen ist.

Und genau HIER wird es jetzt zur Raubkunst. Der deutsche Staat beraubt hier gerade einen Privatmann. Das, was da gerade stattfindet, ist reinstes Raubrittertum. Man hätte gerne die Bilder des alten Mannes, der will sie aber nicht rausrücken. Also klaut man sie ihm und nennt das „Beschlagnahme“. Gleichzeitig, um das eigene Tun zu rechtfertigen, zieht man die maximale Moralkeule mit „NS-Raubkunst“ und „enteigneten Museen“, die aber nie enteignet wurden. Die Museumsleiter waren damals oftmals nur zu froh, das „entartete“ Zeug loszuwerden.

Ich finde ja dieses Zitat sehr genial:

Bausback betonte, er wolle keinen Druck auf Gurlitt ausüben, sondern einen vertrauensvollen Dialog mit dem 80-Jährigen. „Ich hoffe, dass Herr Gurlitt sich dem nicht verschließt.“

Ähm, ja. Nochmal:

Der Staat geht hin und klaut beschlagnahmt 1400 Bilder aus einer Privatsammlung. Stellt sich nach der Beschlagnahmung heraus: „Oh, keine Rechtsgrundlage. Öh und jetzt?“

„Och, ist ein alter Mann, redet dem mal gut zu, benennt ne Stiftung nach ihm und versprecht ihm, dass die Bilder in seinem Namen ausgestellt wird, weil er die so edel gespendet hat, dann passt das schon“. Oder wie darf ich mir das vorstellen?

Versteckt hat er ja schon zugegeben, dass derzeit alle Akteure auf verdammt dünnem Eis wandeln – das auch bereits tiefe Risse hat. Denn wenn NUR bei einer gütlichen Einigung die Rückgabe der „Beutekunst“ in Frage kommt, heißt das, dass es keine Möglichkeit gibt, Herr Gurrlitt gesetzlich dazu zu zwingen.

So oder so sitzt die Augsburger Staatsanwaltschaft bis zum Hals im Dreck, aber DAS Loch hat sie sich selbst geschaufelt und mit Gülle gefüllt.

Und sehr brillant jetzt die Karte, die der bayrische Justizminister gezogen hat. Er will eine Lex Gurrlitt schaffen, eine Spezial-Raubkunst-Gesetzgebung und die Verjährungsfristen rückwirkend aufheben.

Prima, fangen wir doch mal an. Da gibts bestimmt noch mehr, was man so zurückgeben kann. Die eine oder andere Firma, die jetzt in einem größeren Konglomerat verschwunden ist und so manches liebgewonnenes Erbe ist dann in Gefahr.

Und Herr Gurrlitt?

Die moralische Bewertung ist schwierig. Wäre es moralisch richtig, die Bilder an die Museen zurückzugeben oder eine eigene staatliche Kunstsammlung aufzumachen, wie der bayrische Justizminister das offenbar vorhat? Denn kein Privatmann dürfte nach der Zeit noch nachweisen können, dass ein Bild mal bei seinen Eltern über dem Kamin gehangen hat. Es geht hier rein um Museen und deren Aufwertung. Also de facto darum, dass die bayrische Justizkanzlei ihr Ansehen mehren kann – und nicht darum, die Nachkommen der Menschen zu entschädigen, die entsetzlich gelitten haben.

Und ich lehne mich mal aus dem Fenster und sage: Nein, auch moralisch ist das in keinster Weise gerechtfertigt. Die Museen damals haben sich gerne von ihren Ausstellungsstücken getrennt, viele (Neiiiiiin, nicht alle) Kuratoren waren damals stramm auf Parteilinie und die fanden das Zeug selbst „abstoßend“. Mit dem Erlös aus dem Verkauf der Bilder hatte man Kunst in die Museen geholt, die die Nazis billigten.

Insofern müsste man, was den Teil der Bilder angeht, die aus diesem Fundus stammen, Herrn Gurrlitt auf Knien danken, dass er die Bilder erhalten hat. Zu viele sind auf Scheiterhaufen gelandet und verbrannt worden. Da es wohl weitgehend Bilder sind, die wirklich aus der „Entarteten Kunst“ stammen, ist die Wahrscheinlichkeit imho recht hoch, dass Herr Gurrlitt tatsächlich recht hat: Die Bilder sind KEINE Raubkunst, sondern rechtmäßig, wenn auch günstig aus Museen gekauft worden, die die Dinger loswerden wollten, bevor sie Stress mit dem ortsansässigen Gauleiter oder höherem bekommen hätten.

An Stelle von Herrn Gurrlitt würde ich mir eine Anwaltsschar holen und die Meute auf die bayrische Staatskanzlei loshetzen und denen zeigen, was ne Harke ist.

Und ich würde dafür sorgen, dass genau diese Kanzlei auch dafür sorgt, dass meine Bilder BEI MIR ZU HAUSE sicher sind. Jede Offerte, die beinhalten würde, dass die Bilder woanders lagern als dort, wo ich sie gerne hätte, würde ich rigoros ablehnen. Sprechen würde ich mit keinem dieser Menschen.

Tja, und das würde dann auch 24/7 Wachschutz bedeuten. Denn dank der Durchstecherei der Staatsanwaltschaft an die Medien weiß wirklich jeder Hinz und Kunz in Deutschland jetzt, wo Herr Gurrlitt wohnt. Und wie gesichert die Hütte ist. Inklusive aller Details.

Die Frage ist doch in dem Zusammenhang nicht, OB Herr Gurrlitt irgendwann in der eigenen Wohnung überfallen wird.

Sondern WANN.

Veröffentlicht am 23. November 2013, in Innenpolitisches, politisches. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink. 6 Kommentare.

  1. ein anderer Stefan

    Es gibt in der Juristerei auch den Begriff des Vertrauensschutzes. Dieser besagt, laienhaft ausgedrückt, dass der Bürger darauf vertrauen kann, dass der Staat eben nicht Gesetze rückwirkend zum Nachteil des Bürgers ändern darf – hier die Verjährungsfristen. Wenn das nicht der Fall ist, nennt man das auch Willkür. Hier sollten die Behörden aufpassen, dass sie hier nicht grundrechtswidrig handeln.

    Da die Bundesrepublik es offenbar nicht für nötig hielt, das NS-Gesetz, dass die Abgabe der „entarteten Kunst“ aus den Museen für rechtmäßig erklärte, aufzuheben, können die Museen jetzt mal gar nix wollen. Hier greift der Vertrauensschutz von Gurlitt allemal.

    Bei den übrigen Bildern muss die Proveniezforschung erhellen (soweit noch möglich), woher die stammen. Aber selbst wenn sie Raubkunst sind, sind erstens die Verjährungsfristen lange abgelaufen und zweitens darf man dem alten Herren sicher einen gutgläubigen Erwerb unterstellen – er hat die Bilder von seinen Eltern geerbt, vor vielen Jahren. Es mag sein, dass er für die Bilder und die Wohnung Erbschaftssteuer schuldet – aber auch hier dürfte es wohl Verjährungsfristen geben.

    Die Moralkeule mit der „NS-Raubkunst“ ist unerfreulich. Natürlich ist den Juden damals schlimmes Unrecht widerfahren – hier ist aber wenn, dann der Staat in der Pflicht, dieses Unrecht auszugleichen, soweit möglich. Einen Privatmann, der bei Kriegsende gerade mal 13 war (und dessen Familie als „jüdisch abstammend“ galt), hier in die Verantwortung nehmen zu wollen, erscheint mir absurd.

    Wenn man dem Bericht im Spiegel glauben kann, ist Cornelius Gurlitt ein seltsamer Kauz, der nur für seine Bilder lebt und recht weltfremd ist. Zudem ist er wohl schwer herzkrank. So jemandem hier quasi eine Art „Erbsünde“ zu unterstellen, wobei ja nicht klar ist, wie sein Vater einzu schätzen ist, ist ziemlich daneben. Seine Auffassung, dass er die Bilder nicht freiwillig abgeben will, kann ich absolut nachvollziehen.

    Das ganze ist keine Glanzleistung unseres Rechtsstaats – aber wir erinnern uns – das ist in Bayern, da gehen die Uhren ja gerne mal anders.

  2. Mal ganz abgesehen davon, dass in diesem Zusammehang auch mal gefragt werden müsste, warum sich keiner kaum jemand darüber beschwerte, dass Mussen ihre Beutekunst nicht zurückgegeben haben. Es gibt einige Leute, die durch „Arisierung“ reicher geworden sind und heute froh darüber, dass sie nichts zurückgegeben müssen; aber solche werden/wurden eigenartigerweise nicht an den Pranger gestellt oder es hatte keine Folgen für sie.
    siehe auch:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Hertie_Waren-_und_Kaufhaus
    http://de.wikipedia.org/wiki/Arisierung#R.C3.BCckerstattung_.28Restitution.29_nach_dem_Zweiten_Weltkrieg

    Naja – und dann wären da noch die ganzen Alt- und Neunazis insbesondere, aber nicht nur, in der CDU/CSU oder der FDP, auch und gerade kurz nach dem Ende des Zwieten Weltkrieges, in den Anfangstagen der Bundesrepublik Deutschland und darüber hinaus.

    Aber das führte jetzt zuweit…

  3. Ich las gestern irgendwo, dass die Staatsanwaltschaft sich nicht in der Pflicht sieht, für den Schutz der Bilder aufzukommen. Das ist ja schließlich Privatsache des Eigentümers, für die Sicherheit seines Eigentums zu sorgen. Die Justiz muss das nur zahlen, wenn sie für das Sicherheitsleck verantwortlich sei und das sei ja schließlich der Focus (? oder wars ein anderes Magazin?) denn die haben ja schließlich die Adresse herausgefunden und öffentlich gemacht.

    Hier läuft sooo viel schief, das geht schon auf keine Kuhhaut mehr. Angeblich hat Gurlitt gesagt: „warum habt ihr nicht ein paar Jahre gewartet bis ich tot bin?“ aber so hat man ihm seinen Lebensabend noch gehörig kaputt gemacht.
    Nicht falsch verstehen, ich finds nicht in Ordnung was vor 70 Jahren gelaufen ist aber diese ganze Aktion ist unverhältnismäßig und wenn die Justiz da noch irgendwas retten will, sollten sie Gurlitt eine sichere, geheime Wohnung mit seinen Bildern bezahlen und die Versicherung derer. Damit er in Ruhe und mit den Bildern, die offenbar sein Lebensinhalt sind, die letzten Jahre verbringen kann.

    • Wenn die sich nicht in der Pflicht sieht, muss man sie in die Pflicht NEHMEN. Punkt.

      Was da gerade abläuft ist wirklich unfassbar.

      • Tja, ich gewinne mehr und mehr den Eindruck, dass sie es diesmal mit Recht und Gesetz sehr genau nehmen wollen, also ab jetzt zumindest…

        SARCASM OFF

  1. Pingback: Links 2013-11-25 | -=daMax=-

warf folgenden Kuchen auf den Teller

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit Deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Twitter-Bild

Du kommentierst mit Deinem Twitter-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit Deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s

%d Bloggern gefällt das: