Verrat ist eine Sache des Datums
Vor 50 Jahren gab es die Spiegel-Affäre. Franz-Josef Strauß, der damalige Verteidigungsminister und korrupte bayrische Politiker, war außer sich, dass geheime Unterlagen aus seinem Ministerium an die Presse, namentlich den Spiegel gegeben wurden.
Er wollte die Hintermänner, eine Strafanzeige wegen Landesverrats wurde gestellt. die Spiegelredaktion durchsucht und alles war ein gigantischer Skandal, denn das war ein unfassbarer Angriff auf die Pressefreiheit. Diese Freiheit *darf* nicht bei als „geheim“ eingestuften Dokumenten enden.
Landesverrat. Per Definition eine Handlung, die sich gegen die äußere Sicherheit oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland richtet.
Zeitsprung.
Heute sind es Blogs wie Netzpolitik, die die Machenschaften derer aufklären (oder zumindest versuchen), die vorgeben, uns zu vertreten.
Netzpolitik hat geheime Dokumente des Verfassungsschutzes veröffentlicht. Der Leiter des Verfassungsschutzes hat Anzeige erstattet. Bei der Generalbundesanwaltschaft. Einziges Indiz: Sie hatten die Dokumente und haben sie veröffentlicht. Belastet wurden nur die Anzeigenerstatter, die also ein sehr großes Eigeninteresse an der Strafverfolgung haben.
Damals wie heute geht es nicht darum, den Überbringer der Nachrichten abzustrafen – zumindest nicht alleine. Wichtiger ist den Handelnden, dass die eigenen Leute sich zweimal überlegen, ob sie die Akten verwhistleblowen.
Damals wie heute gaben die Akten einen eklatanten Verfassungsverstoß einer gesamten Behörde preis. Damals wie heute haben die Behörden, die eigentlich zum Schutz der Bundesrepublik Deutschland eingerichtet wurden, zu ihrem Schaden gearbeitet.
Damals musste ein Verteidigungsminister gehen und seine Karriere hat sich davon nie wieder erholt. Mit Mühe hat er damals noch ein Verfahren gegen sich selbst abwenden können. Fortan war er der kleine, korrupte, giftige Provinzfürst in blau-weiß Bavaria. Die Kanzlerträume erledigt.
Heute wird nach kurzer Prüfung in der Sache tatsächlich ermittelt. Vom Generalbundesanwalt Range. Derselbe Herr Range, der die überwältigende Dokumentenflut von Edward Snowden nicht für ausreichend beweiskräftig hielt, um Ermittlungen gegen die eigenen Behörden wegen Landesverrats aufzunehmen oder mal zu ermitteln, wie hier wirklich abgehört wird.
Behörden, die den US-Geheimdiensten bei Wirtschafts-, Industrie- und politischer Spionage zugearbeitet haben. Behörden, die die Neubauten so sehr verkackt haben dass sie sie eigentlich auch gleich abreißen können – ENTwanzt bekommt man das nie wieder.
Behörden, die seit Jahrzehnten für die eigenen und die US-Amerikanischen Interessen handeln aber explizit gegen die bundesdeutschen. Und die explizit auch gegen Anordnungen der eigenen Aufsicht verstoßen UND sich zudem der parlamentarischen Aufsicht konsequent und mit teils äußerst fragwürdigen Mitteln entziehen.
Diese Behörden sind ein Staat im Staat geworden. Diese Behörden sind unzuverlässig und nicht mehr vertrauenswürdig.
Der Verfassungsschutz einschließlich aller 16 Landesverfassungsbehörden gehört abgeschafft. Nicht nur umbenannt, jeder einzelne, einschließlich aller Hausmeister, Reinigungskräfte und sonstiger Kräfte gehört gefeuert und aus dem Dienst gezogen.
Vertrauenswürdig ist keiner von ihnen.
Und der Generalbundesanwalt?
Muss ersetzt werden. Politisch neutral, juristisch gebildet, NICHT aus dem System stammend und ein Mann oder eine Frau mit Rückgrat.
Wird dünn. Davon haben wir wieder einmal zuwenige. Und dann wirds gefährlich für die Demokratie.
Wir sind wieder gefährlich nahe an den Gewässern, für die Bertolt Brecht einst das Zitat prägte:
„Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!“
Veröffentlicht am 30. Juli 2015, in Innenpolitisches, politisches. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink. 23 Kommentare.
Man sollte sich fragen:
Warum sind es heute Blogs wie „netzpolitik“, warum erledigt nicht Der Spiegel das?
Verfassungsschutz? Wir haben keine Verfassung, nur ein provisorisches „Grundgesetz“! Soll uns der Verfassungsschutz vor der Verfassung schützen?
“ Wir haben keine Verfassung, nur ein provisorisches ‚Grundgesetz‘!“
Blödsinn!
https://www.bundestag.de/grundgesetz
Schmerzt dich diese Wahrheit?
Guten Sachargumenten gegenüber bin ich immer aufgeschlossen.
Ähem, Reichsbürger und BRD-GmbH-Leute kriegen hier kein Bein an die Erde. Nur, weil dsa Ding Grundgesetz heißt, heißt das nicht, dass es keine Verfassung ist.
Wer glaubt, dass der Verfassungsschutz die Verfassung schützt, glaubt auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten. Ich nehme an, dass der Verfassungsschutz jetzt Muffensausen hat, dass der Whistleblower die wirklich üblen Leichen aus dem Keller ans Tageslicht zerrt. Deswegen wollen sie gleich mal hart draufschlagen, bevor es schlimmer wird.
Wenn es noch zu finden ist, schaut mal die „Die Story im Ersten V-Mann“. Ich unterstelle jetzt mal, dass die Filmautoren einigermaßen sorgfältig recherchiert haben und die dort gezeigten V-Männer keine Schauspieler sind, dann ist das Fazit, dass die rechtsextreme Szene ohne den Geheimdienst nie so groß geworden wäre.
Im Großen und Ganzen hast du recht. Aber immerhin, der Verfassungsschutz schützt…uns vor einer würdigen Verfassung.
*seufz* Ich finde, die einschläge kommen dichter … Asylbewerberheime, Hassparolen, Klagen gegen unabhängigen Journalismus … ich bekomme angst
Klasse Artikel und volle Zustimmung! So lange es das Internet gibt, gibt es Hoffnung.
Ähem, was sind denn Reichsbürger, erzähl mal. Kannte bisher nur ehemalige.
Ding heißt Grundgesetz, Ding sieht aus wie Grundgesetz, Ding IST Grundgesetz.
@Leo Trotzki
Seufz, wie wärs wenn du einmal mit Argumenten, warum den das GG keine Verfassung ist ankommst, anstatt auf dem Namen rumzureiten.
1. Steht im 2+4 Vertrag, dass dieser völkerrechtlich gesehen ein Friedensvertrag ist und das das Grundgesetz die Verfassung des wiedervereinigten Deutschlands ist.
2. Wird der Begriff Grundgesetz im Völkerrecht synonym mit dem Begriff Verfassung verwendet.
3. Haben zum Beispiel die Niederlande, Dänemark, Schweden und Norwegen auch ein Grundgesetz, das diese als Verfassung verwenden. Die haben alle einen eklatanten Mangel an nachkrieglicher Besetzung und Wiedervereinigungen, die sollten also ziemlich sauber und unanfechtbar als deren Verfassungen durchgehen.
Das verlinken spare ich mir mal. Das findet man in 2 Minuten und anscheinend würde Ihnen diese kleine Rechercheaufgabe nützen. Es gibt in diesem Land vieles in der Politik zu kritisieren, auch an der Form, aber sparen Sie sich doch das herumreiten auf diesem Unfug, was noch dazu so leicht zu widerlegen ist. Damit verliert man nur seine Glaubwürdigkeit und wirkt wie ein Spinner.
Welche Wahrheit meint er?
Dass das Grundgesetz ne Verfassung ist?
Nein, diese Wahrheit schmerzt mich nicht.
@JoyntSoft
„Dass das Grundgesetz ne Verfassung ist?“
Hat keiner behauptet. Das Grundgesetz muß als Verfassung herhalten, solange es keine gibt. Könnte also noch dauern.
Leo, du redest dummes Zeug. Selbstverständlich haben wir ne Verfassung und ich würde es begrüßen, wenn das mal endlich alle zur Kenntnis nehmen.
http://www.grabbelkiste.org/2013/10/05/stramm-rechts-2/
http://www.grabbelkiste.org/2012/02/21/aber-wir-haben-doch-gar-keine-verfassung/
Zumindest Bayern hat also die Nase vorn. Da gibt’s auch ne Verfassung die so heißt.
Guckst Du bei Amazon. Kannst Du kaufen.
Wer behauptet eigentlich, dass eine Verfassung auch so heißen muss, um als Verfassung zu gelten? Schon bei den Gebrüdern Grimm kann man über „Grundgesetz“ nachlesen: „gesetze, die das staatsrechtliche fundament bilden, den rechtscharakter eines reiches, eines staates, einer verfassung u. s. w. bestimmen und grundlage für andere gesetze und rechtsverordnungen sind„
Du hast behauptet, wir haben keine Verfassung, sondern „nur ein provisorisches „Grundgesetz“.
Aber was interessiert den „Trotzkisten“ sein Geschwätz von vor ein paar Tagen…
Hallo Tantchen,
manchmal bin ich auch nicht Deiner Meinung 😉
Von einer Bundesbehörde liegt eine Anzeige vor. Es sind von einer Bundesbehörde als geheim eingestufte Informationen an die Öffentlichkeit gelangt. Damit ist es die Aufgabe des Generalbundesanwaltes ein Ermittlungsverfahren zu eröffnen, die Zusammenhänge, Hintergründe, … umfassend aufgeklärt und bewertet werden können. Ziel muss es sein zu prüfen ob eine strafrechtlich verfolgungswürdige Tat vorliegt und ausreichend Beweise für eine erfolgshöffige Anklage vorliegen. Sollte letzteres der Fall sein so ist es Aufgabe eines öffentlichen Gerichtes die vorliegenden Fakten zu bewerten. Falls nicht sind die Ermittlungen einzustellen.
Wenn der Generalbundesanwalt sich nicht an diese Vorgehen hält, ist ein (Ermittlungs-) Verfahren (zumindestens) wegen Strafvereitelung im Amt zu eröffnen.
ABER:
Die Ermittlungen des Generalbundesanwaltes müssen neutral und umfassend erfolgen. Da ein Verdacht auf Einschränkung des verfassungsmäßigen Rechts auf journalistische Freiheit nicht von der Hand zu weisen ist, sind auch hier umfassende Ermittlungen durch zuführen. Diese haben unter den o.g. Voraussetzungen zu einer Anklagen und öffentlichen Gerichtsverhandlung zu führen.
Dazu ist die anzeigende Bundesbehörde verpflichtet dem Generalbundesanwalt ALLE sachdienlichen Informationen zur Verfügung zu stellen. Die Einstufung was sachdienlich ist obliegt dem Generalbundesanwalt! Auch hier ist der Generalbundesanwalt gezwungen sich an rechtsstaatliche Normen zu halten, sollte er nicht …. siehe oben.
Meine persönliche Einschätzung über den zukünftigen Verlauf:
Nach dem man die Journalisten genügend gepisakt hat wird das Ermittlungsverfahren eingestellt. Alle weiteren beteiligten Personen und Ämter haben kein Interesse an einem öffentlichen Prozess.
Und wieder ein Sargnagel für den Rechtsstaat.
juergen
Wenn sich aber ein vermeintlich einfacher Gegner gesucht wird, dem die Mittel fehlen könnten sich wirksam zu verteidigen und nicht auch andere die veröffentlicht haben wie z.B. Süddeutsche Zeitung, NDR und WDR, dann mag das mancher als treten nach unten und Einschüchterung auffassen.
Es mag ja sein, dass der GBA die Anzeige einer Bundesbehörde verfolgen muss. Wie aber andere auch schon festgestellt haben, muss man sich dann schon fragen, warum die gleiche Behörde nicht auch andere Medien anzeigt. Das riecht für mich schon danach, dass man gezielt diejenigen attackiert, die momentan sehr lästig sind. Die Mitschriften im Untersuchungsausschuss passen ja auch manchen Schlapphüten so gar nicht in den Kram. Auch wenn das rechtsstaatlich so auf den ersten Blick nicht zu beanstanden ist, so würde ich hier auch von einem gezielten Einschüchterungsversuch ausgehen.
Ich verweise hier mal auf den lawblog von Udo Vetter und auch insbesondere zu dessen Link.
juergen
https://www.lawblog.de/index.php/archives/2015/07/31/karlsruher-placebos/
http://www.internet-law.de/2015/07/ist-das-landesverrat.html
Der Vollständigkeit halber.
@juergen
„Die Ermittlungen des Generalbundesanwaltes müssen neutral und umfassend erfolgen.“
Dabei gibt es nur ein Problem, der GBA ist an das, über ihm stehende, Ministerium weisungsgebunden. Das sitzt leider SPD-Mann und VDS-Guru Maas. Das hierbei nur gegen Netzpolitik ermittelt wird(bzw das dies offengelegt wird) und nicht etwa auch noch gegen z.B. den Spiegel hat imho eine relativ eindeutige Duftnote. Und noch dazu zeitlich genau passend, um die VDS auch auf diesen Fall anzuwenden. Gegen VDS-Kritiker. Ein autokratischer Traum.
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