Der Traum des kleinen Tayyip von der Majestätsbeleidigung


Die ganze causa Böhmermann ganze könnte ein Märchen sein – ist aber in Wirklichkeit eher ein märchenhaftes Desaster. Und ein Lehrstück über Zensur, Demokratieverständnis und die Frage:

Was darf Satire?

Kurze Antwort: Alles. Satire darf alles. Muss sie dürfen, denn Satire legt den Finger auf die Wunde. Gute Satire geht genau dahin, wo es wehtut.

Von der Satire abzugrenzen ist aber die Schmähkritik. Wo Satire den Finger auf die Wunde legt, will die Schmähkritik niedermachen. Sie ist das ultimative ad-hominem-Argument und will nicht aufdecken. Die Schmähkritik ist die hässliche Schwester der Satire. Die Schmähkritik ist daher nicht zu Unrecht strafbewehrt nach § 185 STGB.

Doch um die geht es hier nicht. Es geht einzig und allein um den § 103 STGB in Verbindung mit § 104 STGB. Um die Majestätsbeleidigung des Herrn Erdogan und, wenn man Erdogan zuhört, um Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Natürlich. Herr Erdogan, gehts nicht ein bisschen leiser? Nein, bei ihnen wohl nicht.

Erdogan kann ja gerne fordern, was er so möchte. Fordern kann man viel. Ausgelacht werden für die Forderungen ebenfalls.

Doch wenn ich sehe, dass meine Kanzlerin dem Herrn Erdogan wo reinkriecht, damit der bloß die Flüchtlinge von Europa weghält, dass sie ihm die Milliarden, die in Griechenland nun wirklich besser aufgehoben wären, da reinschiebt, wo die Sonne nicht scheint, dann schwillt mir nicht nur der Kamm.

Ich bin zutiefst beschämt über eine diesmal wirklich hilflos und rückgratlos agierende Kanzlerin, die getrieben wird von allen möglichen Interessen und die sich diesmal wirklich nur noch am Stuhl festklammert, um nicht herausgeworfen zu werden.

Frau Merkel hat die Menschlichkeit an einen Despoten verkauft, dessen Demokratieverständnis auf einem Level mit seinem Humorverständnis ist: Nicht vorhanden.

In der Türkei werden kritische Journalisten systematisch verfolgt und eingesperrt. Wer den Mund aufmacht, wird niedergeknüppelt, wir alle haben noch die Gezipark-Aufstände im Hinterkopf, die Erdogan mit brutaler Gewalt gewonnen hat. Die ersten Flüchtlinge sind an der türkisch-syrischen Grenze erschossen worden.

Erdogan is seit geraumer Zeit dabei, immer wieder mal Grenzen zu testen. Er weiß, die EU und die USA brauchen ihn. Die USA wegen ihrer Base in Incirlik, die EU, damit die Flüchtlinge weggehalten werden. Er weiß nur nicht, wie sehr die beiden Institutionen ihn brauchen.

Die Forderung nach § 103 STGB ist daher auch ein stückweit ein Versuchsballon, um zu gucken, wie sehr sich die EU verbiegt und erpressen läßt. Er hat die Antwort: Unbegrenzt.

Der EU-Menschenhandels-Deal, der mit der Türkei getroffen wurde und der viele zurückgeschickte Flüchtlinge gegen wenige Flüchtlinge eintauscht hat die EU zerstört. Der Verfall wird langsam vorangehen, aber das Wertesystem, was die Europäische Union zusammengehalten hat, zumindest an der Oberfläche, ist nicht mehr existent.

Es zählt nur noch das Gesetz des Stärkeren. Und der Türkei wurde, aus reiner Führungsschwäche, die Führung überlassen. Einem Land, das nicht länger zur Demokratie gezählt werden darf.

Zurück zur Eingangsfrage:

Was darf Satire?

Antwort:

Alles. Sie muss es dürfen.

 

Veröffentlicht am 16. April 2016, in Außenpolitisches, Innenpolitisches, politisches. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink. 3 Kommentare.

  1. Ich fand den Beitrag von Böhmermann wirklich gut, aber ich finde auch richtig was Merkel hier macht.
    Eines bitte bei all dem nicht vergessen, eine Ermittlung ist noch lange keine Verurteilung, ein abgeschlossenes Verfahren kann vor allem etwas bringen – Rechtssicherheit und wenn man diversen Einschätzungen in dieser Causa glauben darf, dann dürfte Böhmermann bei einem Verfahren als Gewinner dastehen, was wiederum eher Beiträge wie den von Böhmermann schützt als eine Flut von ähnlichen Klagen herbeiführt vor allem würden Ermittlungen mit Zwischenberichten und ein Gerichtsverfahren vor allem eines bewirken, die ganze Sache inkl. Extra3 länger oben halten (siehe Streisand-Effekt).

    tl:dr ein volles Verfahren gegen Böhmermann dürfte der Meinungsfreiheit und Böhmermann am meisten helfen und einem Erdogan am meisten Schaden und ich würde nicht ganz ausschliessen, dass Merkel das bewusst ist.

  2. Bei dem Strafersuchen der Türkei ging es nur formell um eine „Majestätsbeleidigung“ und die Freiheit der Kunst o.ä. Die Beleidigungsgeschichte ist mit einer stinknormalen Beleidigunsklage, die ja auch angestrengt wurde, leicht zu klären, und ein für Böhmermann positiver Ausgang hätte mindestens die gleiche Wirkung hinsichtlich Stärkung der eben dieser Freiheit der Kunst, da der Prozess einiges an Öffentlichkeit bringen dürfte.

    Bei dem Strafersuchen ging es einzig darum, dass Erdogan ein politisches Statement erzwingen wollte und darum auszuprobieren, wie weit er gehen kann. Er hat dieses Statement in seinem Sinne bekommen, was nicht hätte sein müssen und er hat erfahren, dass er sehr weit gehen kann, was ihn sicher nicht dazu animieren wird in Zukunft zurückhaltender zu agieren sonder dazu, seine Grenzen noch weiter auszutesten und letztlich Europa immer erpressbarer zu machen.

    • König von Mallorca

      Tjäh…

      Da kam es wohl mentalitätsbedingt zu unüberbrückbaren Differenzen.

      Sonnige Grüße vom König von Mallorca.

warf folgenden Kuchen auf den Teller

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s

%d Bloggern gefällt das: